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Geschrieben von Rosewill am 04.12.2018, 16:01 Uhr

§§280 I, III, 283 BGB nachträgliche Unmöglichkeit

Das ist doch alles nur Theorie.
In der Praxis hat sie dann noch zwei Zeugen die bestätigen können dass es keinen mündlichen Kaufvertrag gab.
Oder diese über eine höhere Summe abgeschlossen wurde.

 
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