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Geschrieben von HeyDu! am 04.12.2018, 12:52 Uhr

Ich würde versuchen drauf zu bestehen

Wenn sie schreibt, dass Handy sei ins Klo gefallen, ist man wieder bei der nachträglichen Unmöglichkeit. Sie ist dann zum Schadenersatz verpflichtet (Mehrkosten zu 250,00€).

Für die Fragestellerin wäre es gut, wenn das per Mail geschrieben würde :-)

 
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