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Geschrieben von ungewohnt am 26.06.2014, 17:21 Uhr

Was nun?

Den Schlüssel ignorieren? Oder bei großen Bauchschmerzen: Über DEINEN Anwalt an SEINEN Anwalt mit eben deinen Bedenken schicken. Kind zu klein und Befürchtung weiterer unberechtigter Aktionen seinerseits. Wenn das Kind volljährig, kann er diesem gern einen Schlüssel zu kommen lassen - vorher unterliegt dies deiner alltäglichen ! Aufsichtspflicht und du stimmst diesem nicht zu :-)

 
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