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Geschrieben von Hase67 am 26.06.2014, 6:57 Uhr

Naja, Kind hat ihn in der Obhut - so einfach ist es ja nicht, denn...

Doch, so einfach ist es. Die Verantwortung für den Schlüssel hat der Vater, weil es seine (Miet?)-Wohnung ist, zu der er seinem Sohn damit Zugang verschafft. Wenn er entscheidet, den Schlüssel in die Obhut des Sohnes zu geben und dieser ihn verliert, haftet der Vater (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) und nicht die Weihnachtsfrau für die Nachfertigung des Schlüssels, den Austausch der Schließanlage o.ä. Er hat die Weihnachtsfrau ja vor der Schlüsselübergabe nicht mal informiert - prinzipiell kann er nicht mal davon ausgehen, dass sie von der Existenz des Schlüssels überhaupt weiß.

LG

Nicole

 
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