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Geschrieben von Kolkrabe am 14.09.2022, 17:01 Uhr

Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Ich arbeite auch schon seit vielen Jahren mit Zeiterfassung.
Seit 6 Jahren sogar in einem Bereich mit Gleitzeit. Zuvor, in dem anderen Bereich, musste man die Überstunden in einem Heft erfassen und vom Chef gegenzeichnen lassen. War er abends nicht mehr greifbar, hat er sich am nächsten Tag "nicht erinnern können".

Ich finde es gut und richtig für die Betriebe, wo eben Arbeitgeber geben gerne mal mehr verlangen und Arbeitnehmer das System ausnutzen.

Und wer im Homeoffice mehr leistet, hat's dann eben schriftlich. So manch einer wird dann nur den Unterschied zwischen gefühlten und tatsächlich geleisteten Überstunden merken.

 
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