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Geschrieben von Häsle am 14.09.2022, 8:41 Uhr

Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Bei uns in der Behörde wurden die Zeiten schon immer erfasst. Früher vom Zettel des Chefs in den PC übertragen, seit ein paar Jahren direkt über's Chip-Terminal. Seit Corona gibt es auch Home-Office, und da kann man sich am Laptop direkt im Zeiterfassungsprogramm einloggen. Das geht auch, wenn man im Büro eingechippt hat und nach einem Termin nicht zurückkehrt. Sehr praktisch. Berechtigte können zusätzlich Buchungen vornehmen.

"Betrug" ist immer noch möglich, aber zumindest wird der Arbeitnehmer nicht um seine Stunden betrogen. Diese Praxis der unbezahlten (Pflicht-)Überstunden finde ich unmöglich. Ich hoffe, sowas stirbt aus.

Bei meiner Tochter in der Praxis loggt man sich mit Fingerabdruck ein und aus.

 
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