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Geschrieben von cube am 14.09.2022, 11:48 Uhr

Urteil soll die AN´s schützen vor unbezahlten Überstunden

Das Urteil soll ja keine Gängelung darstellen - sondern dafür sorgen, dass der AG nicht einfach Überstunden als normale Arbeitszeit nimmt. Also nicht erfasst und entsprechend auch nicht in Freizeit oder monetär abgelten muss.

Vertrauensarbeitszeit heißt ja idR, es wird gar nix so richtig erfasst - Hauptsache der Output stimmt.
Das ist für alle super, die ihre Arbeit in der Regelarbeitszeit schaffen und/oder eh keine Termine mit anderen einhalten müssen. Also zB tagsüber im HO auch mal ein paar Arzttermine wahrnehmen können, Wäsche waschen was auch immer und sich dann halt am Abend noch mal die Tabelle oä vornehmen können.
Ebenfalls toll für alle, deren Chef nicht auf die Idee kommt, um kurz vor Feierabend noch etwas ganz Wichtiges reinzuwerfen, dass jetzt zwingend auch noch sofort gemacht werden muss. usw.

Gar nicht toll ist Vertrauensarbeitsszeit aber für die, die zB viel zu viel Arbeit aufgedrückt bekommen und immer Überstunden machen. Diese aber im Zweifel gar nicht wirklich nachweisen können. Oder eben die 20 Min. hier, 25 In, dort, die man natürlich nicht wirklich aufschreibt und sich in Freizeit oder Geld wieder holen kann.

Ich glaube, das Vertrauensarbeitszeit nicht durch das Urteil plötzlich passé sein muss, wenn es für alle gut klappt. Da wird es schon ein System geben, mit dem man flexibel bleiben kann und dennoch Arbeitszeiten gut genug erfassen.

Aber für die, die dadurch eigentlich ständig kostenlos Mehrarbeit leisten, ist es eine Entscheidung, mit der sie auf korrekte Arbeitszeiten bestehen können bzw. ihre Überstunden als solche auch wieder erfasst werden müssen.

 
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