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Geschrieben von niklas2006 am 13.09.2022, 22:50 Uhr

Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Vor Corona hätte ich mich darüber gefreut.... Aber: Wir haben seit Corona Homeoffice und Vertrauensarbeit und ich finde es toll. Überstunden schreiben wir auf, können sie jederzeit abbumeln oder auszahlen lassen und es gab noch nie Stress deswegen. Wenn ich mal 6,5 Stunden arbeite, besteht keiner auf den Abzug einer Pause. Oder ich arbeite vormittags und bin um 16 Uhr nochmal in einem Online-Meeting. Keiner schaut dich blöd an, wenn du mittags offline gehst, umgekehrt wird anlassbezogene Mehrarbeit gewürdigt und dann sitzt man halt mal bis abends am Rechner.
Es zählen halt die Ergebnisse und nicht die geleisteten Stunden.... Zu tun habe ich genug, von daher lande ich regelmäßig in der Mehrarbeit, aber dann bin ich freitags einfach mal ab 11 weg oder nehme mir 4 Wochen Urlaub wovon ich 2 Wochen als Überstundenabbau deklarieren kann,
Ich bin bei meiner Zeiterfassung ehrlich und habe nichts gegen eine Stechuhr (die habe ich auf meinem Handy für mich), aber für mich sind die Pflichtpausen echt ein "Killer".

 
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