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Geschrieben von mirage am 22.03.2024, 16:34 Uhr

Unfall, parkenden Fahrzeug

Die gegnerische Versicherung schlägt Dir eine Werkstatt vor, annehmen muss Du das Angebot nicht.
Vor ein paar Jahren ist mir jemand, an meinem A4 die komplette Beifahrerseite entlang geschrammt.
Die gegnerische Versicherung wollte den Schaden in einer Wald- und Wiesenwerkstadt reparieren lassen und nicht in einer Audi Werkstatt.
Habe dankend abgelehnt und bin zur Audi Werkstatt. Die haben gleich noch einen Anwalt hinzugezogen wegen Wertverlust, Ersatzwagen usw.

Bei einem Firmenwagen würde ich immer die Polizei rufen.

 
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