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Geschrieben von shinead am 03.11.2011, 13:18 Uhr

tja weil wir das thema vor kurzem mal hatten

Ob der Angeklagte Mitglied bei den Hells Angels ist, ist bei dem Urteil vollkommen unerheblich.
Die Morddrohungen der Bandidos konnte er offensichtlich beweisen, sonst wäre im Urteil nicht von irrtümlich angenommener Notwehr ausgegangen.

Mal angenommen ihr erhaltet Morddrohungen, habt eine Waffe im Haus und jemand versucht eure Tür einzutreten. Glaubt ihr dann tatsächlich, dass es die Polizei wirklich ist, nur weil sie es sagen?

Abgesehen von diesem Verfahren, sind noch viele andere gegen den Kerl anhängig (oder schon rechtskräftig). So schnell kommt er nicht wieder nach Hause.
Das Urteil wurde außerhalb des Einflußbereichs der norddeutschen Hells Angels, in Karlsruhe gefällt. Ich bezweifle, dass sich die Richter des BGH von dieser Truppe beeinflussen lassen.

Rein rechtlich kann ich das Urteil so nachvollziehen.
Menschlich ist es tragisch für die angehörigen des getöteten Polizisten.

 
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