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Geschrieben von IchiNiSan am 10.12.2020, 21:53 Uhr

Strafmaß nach 14 Vergewaltigungen

Ich glaube, da verwechselst du OWi mit Strafrecht. Beziehungsweise, ab welcher Promillegrenze von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist. Was die Freiwilligkeit angeht, würden dir wahrscheinlich (forensische) Mediziner größtenteils widersprechen. Freiwilligkeit ist aber nicht das Kriterium, sondern Steuerungs-und Einsichtsfähigkeit. Übrigens, wer sich betrinkt um dann eine Straftat zu begehen, kann nach den Prinzipien der vorverlagerten Schuld bestraft werden.

 
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