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Geschrieben von IchiNiSan am 11.12.2020, 9:18 Uhr

Immer der Vergleich mit den Steuerhinterziehern...

Seufz, allerletzter Versuch, dann gebe ich auf: In §177 (9) StGB ist die Höchststrafe für den minderschweren Fall geregelt, die Absätze 4-8 enthalten gar keine Höchststrafenandrohung und da kommt dann §38 StGB ins Spiel

 
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