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von SassiStern  am 11.12.2020, 9:12 Uhr

Immer der Vergleich mit den Steuerhinterziehern...

Also ich sehe bei beiden Höchststrafe 10 Jahre. Vergewaltigung kann natürlich in Tateinheit mit anderen Straftaten erfolgen und so insgesamt höher bestraft werden, aber "nur" für Vergewaltigung ist die Höchststrafe genauso wie bei Steuerhinterziehung.

 
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