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Geschrieben von Berlin! am 10.12.2020, 18:33 Uhr

Na ja.

Deinem Post kann man schon entnehmen, dass Dir grundlegende juristische Begrifflichkeit nicht bekannt sind. Wurde ja schone erwähnt.
Schuldunfähig ist etwas komplett anderes als mildernde Umstände, was ja auch schon gesagt wurde. Was Du dazu schreibst ist dann eben auch, entschuldige, aber so ist es nunmal, kompletter Unsinn.

Angeklagt wurden über 100 Fälle, nachweisen konnte man ihm eben nicht mehr als 14, weil sich seine Ex-Partnerin nunmal nicht erinnert. Und wie sonst soll man es ihm nachweisen?
Es steht doch extra da, dass die Frau sehr glaubwürdig war. Was willst Du noch? Verurteilen, weil jemand blöd ist?

Über das Strafmaß kann man sich streiten. Da spielt aber sehr viel eine Rolle, was wir gar nicht wissen und was sich aus dem Artikel (den ja auch keine Juristin geschrieben hat) nicht entnehmen lässt.

Also bevor Du hier wie am Stammtisch forderst, "da muss sich was ändern" solltest Du vielleicht mal dein Wissen erweitern, bevor Du sowas schriebst.

 
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