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Geschrieben von Genie in a bottle am 11.12.2020, 6:29 Uhr

Immer der Vergleich mit den Steuerhinterziehern...

Doch, in besonders schweren Fällen kann das Strafmaß bis zu 10 Jahren betragen. Ja, ich weiß, ich kenn mich nicht aus - hast du ja oft genug betont, aber ich gehe davon aus, dass Rechtsanwälte dies tun und auf mehreren Seiten von Anwaltskanzleien findet man diese Aussage.

Wie belegst du dein "Nein"?

Zum Vergleich:
"Die Strafe für die Begehung des Grundtatbestands der Vergewaltigung ist Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. (bis 31. Dezember 2019 mindestens ein Jahr) und maximal zehn Jahre."
Quelle: Wikipedia

Ich weiß, ich weiß, alles keine Paragraphen, aber die lieferst du bestimmt gleich.

 
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