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Geschrieben von Glücksfee am 07.12.2020, 20:28 Uhr

Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Hallo zusammen.

Vielleicht kennt sich jemand aus. Ich brauche einen Rat.

Wir haben ein Echtholzbett gekauft in Kernbuche.
Mann beruflich tagelang unterwegs, Bett wird geliefert und da mein Mann derzeit aus Zeitgründen nicht aufbauen kann ließen wir es durch einen Handwerker aus der Nachbarschaft aufbauen (3 Stunden gebraucht, Rechnung vorhanden).

Bett steht, ich etwas überrascht,.weil ich es mir etwas anders vorgestellt hatte.
Aber gut, Stilldememenz und meine Bestellung lag 8 Wochen zurück...

Dann kam mein Mann - warum ich doch Kiefer bestellt hätte .... Das Bett ist aus Kiefer (preislich 450 € weniger als Kernbuche)

Kundenservice angeschrieben und Bild geschickt.
Sie bieten 100 € Rabatt und Rückzahlung der Differenz, wenn wir das Kieferbett nehmen.

Ansonsten liefern sie auch Kernbuche nach.
Einen Aufbauservice hierfür können Sie nicht bieten, da wir diesen ja nicht bestellt hatten.


Ich finde das ehrlich gesagt unangemessen.
Wir müssen bei deren Fehler das Bett abbauen lassen (mein Mann schafft das zeitlich definitiv nicht derzeit)...
Das Bett hat Bettkästen, die wurden genagelt, was sich vermutlich (so Tischler und Mann) nicht ganz ohne Rückstände/Kratzer/kleine Macken entfernen lässt.
Zudem sind die Kartons bereits entsorgt.
Wir hätten auch nicht mehr gewusst, wie genau die doch zahlreichen Einzelteile dort reingepuzzelt werden müssen.

Kann dem Kunden auferlegt werden, bei so einem Aufwand (Aufbau, Verpackung organisieren und verpacken) dies zu gewährleisten????

Was sind unsere Rechte?

Vielen Dank und viele Grüße!

 
47 Antworten:

Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Patty am 07.12.2020, 20:51 Uhr

Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht. Aber ich würde sagen, es ist euer Fehler. Nach der Lieferung und vor dem Aufbau hättest du reklamieren müssen. Was steht denn auf dem Lieferschein?

Patty

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Glücksfee am 07.12.2020, 20:55 Uhr

Das ist als Laie nicht zu erkennen.
Ist geölt und sieht schon sehr sehr ähnlich aus.
Ich gehe davon aus, dass es den meisten überhaupt nicht aufgefallen wäre.
Sagt auch der Tischler.

Auf dem Lieferschein steht nur der Name des Bettes und Bestellnr. usw.
Auf der Rechnung steht es korrekt.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Fichtenkind am 07.12.2020, 21:23 Uhr

Ja wenn man es fast nicht sieht, warum nehmt ihr dann nicht das Angebot an?

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Glücksfee am 07.12.2020, 21:27 Uhr

Weil die anderen Möbel aus Kernbuche sind und man es im.Zusammenspiel dann sicher sehen wird.

Zudem ist Buche viel härter und damit widerstandsfähiger/haltbarer.
Das war eigentlich unser Hauptargument beim Kauf.

Nicht umsonst kostet Buche 450€ mehr. Es ist einfach wertiger.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Glücksfee am 07.12.2020, 21:29 Uhr

Weil die anderen Möbel aus Kernbuche sind und man es im.Zusammenspiel dann sicher sehen wird.

Zudem ist Buche viel härter und damit widerstandsfähiger/haltbarer.
Das war eigentlich unser Hauptargument beim Kauf.

Nicht umsonst kostet Buche 450€ mehr. Es ist einfach wertiger.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Fichtenkind am 07.12.2020, 21:35 Uhr

Ok, plausibel...

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von As am 07.12.2020, 22:01 Uhr

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, auch Bett, fürs Kind, in falscher Farkombi geliefert und aufgebaut. Hab mich auch erst hinterher gewundert dass es irgendwie anders aussah, als in meiner Erinnerung. Die haben es damals problemlos umgetauscht, da die Bestellung anders lautete als die Lieferung. Ich musste auch nochmal ewig warten.

Ich würde mich nicht mit den 100€ abspeisen lassen. Du ärgerst dich sonst vielleicht lange über den nicht ganz passenden Holzton. Ein Bett hat man ja ewig.

Ich würde versuchen, eine Einigung zu erzielen, dass sie das Bett zurücknehmen trotz evt. Aufbauschäden. Bitte um Kulanz. Den Aufbaupreis werden sie nicht erstatten. Abbauen müsst ihr sicher selbst.

Ich würde evt. für das neue Bett den Service vom Möbelhaus dazubestellen, wenn es noch geht.

Ich würde mich einmal kurz ärgern, Lehrgeld zahlen und die Sache abhaken, aber das Bett tauschen lassen.
LG

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Berlin! am 07.12.2020, 23:36 Uhr

Eine Falschlieferung, die hier vorliegt, ist ein Mangel.
Ihr habt also die üblichen Mangegewährleistungsrechte.
Wichtig: Ihr könnt entweder die Minderung annehmen oder ihr bleibt beim Rücktritt. Nur im letzten Fall könnt ihr auch Schadenersatz geltend machen.

Dazu gehört auch der Aufwendungsersatz, das heißt, ihr könnt solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die ihr im vertrauen auf die mangelfreie Lieferung billigerweise machen durftet. Es ist nun Fallfrage, ob das Aufbauen durch den Tischler dazu gehört. Dafür spricht, dass auch dieser Fachmann sehr lange für den Aufbau gebraucht hat.

Diese Ansprüche könnt ihr aber nur alternativ zum Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von mandala67 am 07.12.2020, 23:46 Uhr

100€ rabatt? + 450€ differenz zurück oder wie ? -wenn ihr kiefer behaltet?
tja...guter deal


aber wenn sie die nachlieferung kernbuche so anbieten?
ist natürlich wieder ne menge arbeit
abbau/aufbau

aber in beiden fällen sehr großes entgegenkommen seitens verkäufer!

unangemessen ist das nicht, den aufwand müsst ihr dann schon betreiben
du kannst wirklich nicht erwarten, dass sie bettab-und-aufbau bezahlen.


UND: die ware ist doch eigentlich VOR dem aufstellen zu überprüfen!
von daher sehr faire angebote, das gibt's sehr selten

glaub, das würde ich so stehenlassen
das so annehmen mit der rückzahlung

der stress und aufwand wäre mir zu groß (gerade vor weihnachten)

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Re: ps

Antwort von mandala67 am 07.12.2020, 23:54 Uhr

wenn ihr den aufbauservice von vornherein dazugebucht hättet,
dann sähe das anders aus...
dann müssten die das alles auf ihre kappe nehmen

aber vielleicht wäre das dann auch vor oder beim aufbau aufgefallen...

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Mädl81 am 08.12.2020, 6:00 Uhr

Ich würde das Angebot annehmen.
Es einstweilen behalten und wenn es mich total stört, dann verkaufen und in Kernbuche eins kaufen. Ich finde, man tut da unnötig rum, wenn es mal steht ein paar Wochen, wird man eh "blind".

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Hase67 am 08.12.2020, 8:06 Uhr

Mich würde das dauerhaft wurmen. Auch wenn man sich an die Optik vielleicht gewöhnt, würde mich die Tatsache ärgern, dass ich eigentlich etwas Höherwertiges bestellt habe und jetzt mit der Billigvariante leben muss, weil es falsch geliefert wurde und wir es zuerst aus Kopflosigkeit und "keine Zeit" nicht gemerkt haben.

Zum einen würde ich mich über mich selber ärgern, aber ich würde mich ganz besonders dann ärgern, wenn das Bett die ersten Macken bekommt oder Schrauben öfter nachgezogen werden müssen, weil das Holz weicher ist als Kernbuche.

Ich würde das Bett zurückgeben, mir Ersatz liefern lassen und die Einigung mit dem Händler suchen wegen der Teile, die sich durch den Aufbau nicht mehr spurlos auseinandermontieren lassen. Damit er auch dieses Bett wieder verkauft kriegt. Da gibt's bestimmt eine Lösung.

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Re: Ja

Antwort von cube am 08.12.2020, 8:54 Uhr

Eine versehentliche Falschlieferung kann passieren und du konntest offenbar die Falschlieferung nicht sofort als solche erkennen.

Nun haben sowohl du als auch der Händler Rechte:
Du ein Recht auf Lieferung des richtigen Artikeln - der Händler ein Recht auf Herausgabe des falsch gelieferten Artikels zu seinen Lasten (da sein Versandfehler).

Oder aber der Deal, der vorgeschlagen wurde - anders einigen kann man sich natürlich immer :-)

Worauf du aber kein Recht hast: das der Händler dir nun einen Aufbauservice oder Abbauservice stellt. Dieser Service war nämlich nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages.

Ich finde, der Händler bietet euch einen fairen Deal - den ihr annehmen könnt, aber natürlich nicht müsst.

Kernbuche und Fichte unterschieden sich übrigens sehr deutlich voneinander. Ein Tischler, der die beiden Holzarten nicht unterscheiden kann? Never. Oder er wusste gar nicht, was ihr bestellt habt und hat deswegen natürlich nichts gesagt.

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Re: Korrektur

Antwort von cube am 08.12.2020, 9:43 Uhr

... und Kiefer (nicht Fichte) unterscheiden sich ...

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von IchiNiSan am 08.12.2020, 9:58 Uhr

Nö, kann ihm nicht. Seit der VerbrauchsgüterkaufRiLi von 2018 muss der Verkäufer einer mangelhaften Sache alle erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung (nix Wandelung oder Minderung und Schadensersatz) ersetzen. Das sind Transportkosten aber auch Aus- und Einbaukosten.
Die entscheidende Frage ist, ob ihr als Käufer den Mangel vor Einbau (=Aufbau) erkannt habt oder grob-fahrlässig nicht erkannt habt. Dann gibt es diese Kosten nicht ersetzt. Dein Mann scheint es ja sofort gesehen zu haben. Was stand denn auf der Verpackung? Kernbuche oder Kiefer?

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Glücksfee am 08.12.2020, 10:25 Uhr

Kiefer ist ziemlich weiches billiges Holz.
Sollten wir das behalten isr ja wohl selbstverständlich, dass wir den Differenzbetrag von 450€ zudem Kernbuchebett zurückerstattet bekommen.

100 €dafür, dass ich dann unfreiwillig ein qualitativ geringwertigeres Bett habe ist unangemessen.

Buche ist robustes Hartholz
Kiefer Weichholz und sehr anfällig für Schmarren.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Glücksfee am 08.12.2020, 10:26 Uhr

es gehr nicht um Optik.
Lies mal.bitte weiter oben.

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Re: Ja

Antwort von Glücksfee am 08.12.2020, 10:28 Uhr

er wusste das nicht.
War ja irrelevant das zu erwähnen.

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Re: Korrektur

Antwort von Glücksfee am 08.12.2020, 10:30 Uhr

Kiefer ist geölt und damit sieht mans tatsächlich nur an den Astlöchern.

Das kam mir auch merkwürdig vor, aber ich habe da eher an mir gezweifelt.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Sille74 am 08.12.2020, 10:38 Uhr

Wenn ich mir § 439 BGB anschaue, dann würde ich mal sagen, dass Ihr, wenn Ihr Lieferung des richtigen Bettes verlangt, auch den Zusammenbau bzw. die Zusammenbaukosten und den Transport verlangen könnt. Ob ihr auch den Abbau bzw. die Kosten für den Abbau des falschen Bettes verlangen könnt, hängt m.E. davon ab, ob der Zusammenbau unter § 439 Absatz 3 BGB fällt (da ist eigentlich nur von Einbau in eine andere Sache oder Anbringen an eine andere Sache die Rede). Das kann ich Dir nicht sagen, wie da die vorherrschende Meinung ist. Falls § 439 Absatz 3 BGB bei bloßem Zusammenbau einer Sache nicht gilt, könnt Ihr m.E. auch den Abbau verlangen. Falls hier § 439 Abss. 3 BGB anzuwenden ist, kommt es darauf an, ob ihr den Mangel beim Zusammenbauen grob fahrlässig nicht erkannt habt.

Abernur, weil Ihr Rechte habt, heißt das ja nicht unbedingt, dass der Verkäufer so ohne Weiteres einlenkt (leider) und ggf. müsstet Ihr Eure Rechte dann irgendwie durchsetzen. Ich weiß nicht, ob es mir das wert wäre. Ich glaube, ich würde versuchen, den Verkäufer mit einem "juristisch" klingenden Schreiben, in dem ich meine Rechtsauffassung (s.o.) sehr selbstsicher darlege, zu beeindrucken und schauen, was passiert. Wenn er sich aber arg stur stellt, würde ich glaube ich, eines der Angebote zähneknirschend annehmen ...

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Re: ich würde

Antwort von Melkerin am 08.12.2020, 10:42 Uhr

auch das angebot annghemn, nochmals 8 Wochen warten , abbauen und all den den Aufwand.. ich hätte die Nerven nicht..

Aber wenn euch die Lebnesdauer wichtig ist, dann müsst Ihr wohl den Aufwand auf euch nehmen..

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Mehtab am 08.12.2020, 10:48 Uhr

Ich verstehe nicht, wie man Kernbuche und Kiefer verwechseln kann. Ich habe selber beides in der Wohnung stehen. Es sieht sehr unterschiedlich aus. Ich habe gerade extra nochmal geschaut. Bei Kiefernmöbel sieht man oft auch die Stellen, wo die Äste waren, außerdem geht Buche leicht ins rötliche, während Kiefer, wenn es frisch ist, eher gelblich ist. Auch wenn die Möbel älter werden, bleibt Kiefer einfach Kiefer, selbst wenn es schon sehr dunkel geworden ist.

Wenn es jetzt nicht ein Bett ist, das ihr nur für kurze Zeit behalten wollt, dann würde ich es auf jeden Fall umtauschen lassen, egal, ob der Aufbauservice bezahlt wird oder nicht. Ein Zimmer, das in Buche eingerichtet ist, sieht einfach ganz anders aus als ein mit Kiefer eingerichtetes Zimmer. Und genau das wird euch der Verkäufer auch zum Vorwurf machen. Das ist der Kasus knaxus, denn wenn ihr rechtzeitig reklamiert hättet, dann wären die zusätzlichen Aufbaukosten ja gar nicht entstanden. Wie das ausgeht, kann dir hier wahrscheinlich niemand sagen. Da müsst ihr die Ähnlichkeit möglicherweise sogar noch vor Gericht beweisen. So geht es mir leider oft. Alles, was ich nicht einklage, bekomme ich nicht. Und hier ist das Prozessrisiko wegen der unterschiedlichen Holzarten meiner Meinung nach nicht gerade gering.

Du kannst natürlich die Aufbaukosten einfach einmal fordern, aber wenn sich der Verkäufer hartnäckig weigert, dann würde ich mir schon überlegen, ob ich in diesem Fall vor Gericht ziehen würde, denke nur an die ganzen Unannehmlichkeiten und Kosten, die euch entstehen. In München würdest du für diesen Streitwert gar keinen Anwalt finden, der dich vertritt, außer du schließt mit ihm einen Sondervertrag über seine Vergütung. Zum Schluss hast du ein Vielfaches der Aufbaukosten zu zahlen.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Silvia3 am 08.12.2020, 10:52 Uhr

Hier liegt ein Fehler des Händlers vor (Falschlieferung), und wenn du daher von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst, muss er euch in den vorherigen Stand zurückversetzen. D. h. er muss das Bett demontieren und abtransportieren. Dafür dürfen euch keine Kosten entstehen.

Erst einmal musst du aber den Händler schriftlich (!!!) mit Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern, denn Nachbesserung hat Vorrang vor Wandlung. Der Händler kann euch dann innerhalb dieser Frist bzw. schnellstmöglich (falls das Bett längere Lieferzeiten hat) das richtige Bett liefern. Dabei trägt er alle Kosten für Demontage und Abtransport des alten sowie Aufbau des neuen Betts. Er muss euch in den gleichen Stand wie vorher versetzen.

Weigert sich der Händler, könnt ihr vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch dann muss der Händler alle Kosten tragen und euch zusätzlich den Kaufpreis plus die Kosten für den Aufbau des Bettes erstatten.

Soweit zur Theorie. Was ein Gericht daraus machen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Viel Erfolg!

Silvia

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von SassiStern am 08.12.2020, 12:01 Uhr

Stimmt so nicht, da die Ware auch vor Aufbau geprüft werden konnte. Man hätte also vorher genau schauen und reklamieren müssen. Eine Chance würde ich noch sehen wenn auf den Etiketten fälschlicherweise "Kernbuche" gestanden hätte.

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Das ist so falsch!

Antwort von Sille74 am 08.12.2020, 12:07 Uhr

Eine Untersuchungs- und Rügepflicht gibt es nur beim Handelsgeschäft (§ 377 HGB), also nicht wenn ein Teil Verbraucher ist.

Im vorliegenden Fall gilt bestenfalls § 439 Abs. 3 BGB (wenn überhaupt) ...

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Re: Das ist so falsch!

Antwort von SassiStern am 08.12.2020, 12:10 Uhr

Es wurde aber schon aufgebaut und kann nicht mehr ohne Schäden abgebaut werden.

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Falsch

Antwort von Berlin! am 08.12.2020, 12:20 Uhr

Stimmt nicht.
Wie schon mehrfach gesagt: beim Verbrauchsgüterkauf gibt es keine Pflicht zur Vorabprüfung.
Und eindeutige Rechtsprechung, die dem Kunden Aufwendungsersatz für Kosten für Ein- und Ausbau erstatten.

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Re: Falsch

Antwort von Mehtab am 08.12.2020, 12:24 Uhr

Ich lese in dem Urteil:

"In einem Fall, in dem keine der beiden Vertragsparteien schuldhaft gehandelt hat ... ".

Ist es wirklich nicht fahrlässig, ein Bett aufbauen zu lassen, das aus einem ganz anderen Holz als dem bestellten besteht?

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Re: Das ist so falsch!

Antwort von IchiNiSan am 08.12.2020, 12:33 Uhr

Eine Untersuchungs- und Rügepflicht gibt es tatsächlich nur beim Handelskauf, trotzdem geht die Rspr unter Anwendung des § 442 BGB davon aus, dass Ein/Ausbaukosten bei Kenntnis (oder grob fahrlässiger Unkenntnis) des Mangels zum Zeitpunkt des Einbaus nicht zu ersetzen sind. Alles andere wäre auch treuwidrig.

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Das kommt vermutlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Antwort von Sille74 am 08.12.2020, 13:04 Uhr

.

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Also aus dem Wortlaut der Vorschrift kann man das aber nicht schließen

Antwort von Sille74 am 08.12.2020, 13:21 Uhr

§ 442 BGB sagt, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen sind bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden können, wenn der Käufer BEI VERTRAGSSCHLUSS den Mangel kennt bzw. grob fahrlässig nicht kennt. Das wäre ja hier nicht der Fall. Und dann gibt's halt noch den § 439 Absatz 3 Satz 2 BGB, der rein nach dem Wortlaut eigentlich nur für einen Einbau oder für ein Anbringen gilt, also wenn der Gegenstandfestmit etwas anderem verbunden wurde, was ja hier auch nicht gemacht wurde. Die Einzelteile des Betts wurden halt zusammengebaut. Aber möglicherweise hat die Rechtsprechung das so ausgestaltet, dass es in solchen Fällen auch zur Anwendung kommt. Da bin ich nicht so drin. Aber selbst wenn: Ge-/erkannt hat die AP den Mangel ja offensichtlich nicht und ob es grob fahrlässig war, dass sie ihn nicht erkannt hat - keine Ahnung ...

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Re: Das kommt vermutlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Antwort von Mehtab am 08.12.2020, 14:09 Uhr

Ja genau, das ist die Crux und müsste ggf. vor Gericht geklärt werden, wenn der Verkäufer nicht nachgibt. Deshalb ist durchaus das Prozessrisiko zu berücksichtigen. Hier wird immer so getan, als wäre alles ganz klar, und der Verkäufer müsste sicher die Aufbaukosten übernehmen. Das sehe ich nicht so. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die "Stilldemenz" hier zum Verhängnis werden könnte, weil die Holzarten schon sehr unterschiedlich sind. Ich habe mir deshalb vorher extra noch einmal unsere Kiefermöbel und unsere Buchemöbel angeschaut, die in unterschiedlichen Zimmern stehen, und konnte rein optisch deutliche Unterschiede zwischen Buchen- und Kiefernholz feststellen.

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Re: Falsch

Antwort von Berlin! am 08.12.2020, 14:51 Uhr

Wenn man den Mangel nicht erkennen konnte, ist es weder fahrlässig, noch schuldhaft (das sind unterschiedliche Dinge!).

In welcher Höhe die Kosten zu tragen sind, kann man so nicht sagen. Aber grundsätzlich haftet die Verkäuferin eben auch für Aufbau- und Abbaukosten.

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Re: Das kommt vermutlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Antwort von Berlin! am 08.12.2020, 14:55 Uhr

Du machst aber den beliebten Fehler, von Deinen Erfahrungen auf den vorliegenden Fall zu schließen.

Selbst der Tischler hat gesagt, das ein Unterschied schwer zu sehen ist. Spricht eben nicht für einen offensichtlichen Mangel.

Selbst der Tischler hat für den Aufbau lange gebraucht. Spricht dafür, dass der Aufbau eben nicht von jedem Laien zu machen ist.

Es geht auch nicht darum, wie und ob die Ansprüche durchsetzbar sind. sie hat nur gefragt, wie die Rechtslage ist, sprich: muß die Verkäuferin diese Kosten tragen oder nicht.
Ja, grundsätzlich muß sie das.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von kirshinka am 08.12.2020, 15:44 Uhr

Du hast die Ware doch in Gebrauch genommen - damit hast du rechtlich dem Kaufvertrag zugestimmt.

Du hast gepennt - dafür kann der Händler nix!!!!

Rein rechtlich ist alles gut gelaufen!

Die können das Bett jetzt vermutlich weg schmeißen. Sie müssten es nicht zurück nehmen.
Du hättest dich früher melden müssen...

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von kirshinka am 08.12.2020, 15:45 Uhr

Man sieht fühlt und wiegt den Unterschied zwischen hart- und weichholz

Da hättest du früher reklamieren müssen. Du hast einfach gepennt und willst jetzt dass jemand anderer dafür bezahlt

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von kirshinka am 08.12.2020, 15:49 Uhr

Und genau deshalb hättest du es auch sehen müssen!

Du hast halt einfach gepennt

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Re: Korrektur

Antwort von kirshinka am 08.12.2020, 15:51 Uhr

Man merkte doch auch am Gewicht....
Und an der Farbe...
Sag mal....

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Blödsinn!

Antwort von Sille74 am 08.12.2020, 16:47 Uhr

Sorry, wenn ich das so sage, aber diese Aussage ist so einfach unhaltbar, in vielen Punkten, angefangen beim Zustandekommen des Kaufvertrags.

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Re: Das kommt vermutlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Antwort von Mehtab am 08.12.2020, 17:15 Uhr

Da frage ich mich auch, was das für ein Tischler ist, der Kiefer- (mit den ganzen Astansätzen) und Buchenholz nicht auseinanderhalten kann. Das ist ja sogar der Antragsposterin noch aufgefallen, aber mir ist das eh egal, dann soll sie halt klagen, wenn du ihr das empfiehlst.

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Re: Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Antwort von Silvia3 am 08.12.2020, 17:17 Uhr

Warum einen Kommentar abgeben, wenn man so gar keine Ahnung vom Thema hat?

Für so etwas gibt es Gesetze. Meinungen, Bauchgefühl und sog. "gesunder Menschenverstand" haben da überhaupt nichts verloren.

Silvia

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Re: Das kommt vermutlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Antwort von Mehtab am 08.12.2020, 17:18 Uhr

Der Ehemann der Glücksfee hat gleich gesehen, dass es Kiefernholz ist. Soviel zum Sachverstand des Tischlers.

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Re: Das kommt vermutlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Antwort von Felica am 08.12.2020, 19:23 Uhr

Ich bezweifel das das ein fähiger Tischler war. Jedem der wirklich was von seinem Fach versteht wäre das sofort aufgefallen. Und seien wir mal ehrlich, fast jeder hätte wohl dann auch gefragt, sag mal, warum ist das Bett Kiefer wenn die restlichen Möbel buche sind. Und ein Tischler dee sich mit dem Aufbau schwer tut?

Hört sich für mich nach einer Schutzbehauptung von dem Tischler an, sonst müsste er ja zugeben das er nicht sehr fit in seinem Job ist.

Ich würde definitiv in Zukunft den Aufbauservice nutzen und auf die Nachbarschaftshilfe dankend verzichten

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Glücksfee, um wieviel Geld geht es denn eigentlich?

Antwort von Mehtab am 08.12.2020, 20:34 Uhr

Wieviel hat der liebe Nachbar denn für seine dreistündige Hilfe berechnet?

Was ist das für ein Bett? Ist das ein Himmelbett oder Ähnliches?

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Re: Glücksfee, um wieviel Geld geht es denn eigentlich?

Antwort von drosera am 08.12.2020, 21:39 Uhr

Sie schrieb doch etwas von Schubladen. Ein Ehebett mit Unterbettschubladen ist im Zusammenbau ganz schön anstrengend alleine. Da hilft die Tischlerreierfahrung nur bedingt.
Wenn ich selbst ein Bett zusammen baue, da springt mir der Unterschied von Buche und Kiefer natürlich ins Auge. Wenn ich aber sage "Hallo, Tischler, da liegt das Bett in den 3 Kartons. Bitte baue es mir auf." und dann nur zwischendurch nach den Zwischenständen schaue - da achtet man nicht aufs Holz. Da muss dochnoch nicht einmal eine Stilldemenz bemüht werden.

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Aber echt!

Antwort von Berlin! am 09.12.2020, 13:27 Uhr

Das ist wirklich mal Blödsinn und schlicht falsch. Oh man...da kennt sich ja eine aus. Nicht.

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Re: Also aus dem Wortlaut der Vorschrift kann man das aber nicht schließen

Antwort von SassiStern am 10.12.2020, 10:47 Uhr

Grobfährlässig wird es ganz sicher gewesen sein wenn auf der Verpackung irgendwo Kiefer statt Kernbuche stand. Stand aber Kernbuche drauf und Kiefer war in der Verpackung bestehen möglicherweise Chancen. Allerdings fragt sich ob es die vielleicht 150 Euro für den Aufbau überhaupt wert sind deswegen zu Klagen. Kostet ja auch nur Zeit und nerven.

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