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Geschrieben von Mehtab am 16.05.2018, 10:57 Uhr

So sehe ich das auch!

Es ist ein Unterschied, ob man einmal für ein paar Jahre im Ausland lebt. Da reicht natürlich die ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Man will ja wieder ins Heimatland zurückkehren. Anders sieht es jedoch aus, wenn man auf unbestimmte Zeit in dem neuen Land lebt. Da möchte man dann auch anders am gesellschaftlichen Leben teilhaben, an Wahlen teilnehmen ... ohne jedoch die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes gleich aufzugeben. Vielleicht kommt das dann in der dritten Generation, aber ich finde es nicht gut, die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft zu erzwingen, wenn man die Staatsangehörigkeit des aktuellen Landes möchte. Man sollte da schon flexibel reagieren.

Wenn ich dann wieder so Katastrophenfälle sehe, dann würde ich die Doppelstaatsbürgerschaft am liebsten gleich ganz abschaffen, aber das kommt mehr aus dem Bauch heraus. Rational ist es, Einwanderern nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (gute Sprachkenntnisse, Achtung unserer Gesetze, vor allem der Werte, die unser Grundgesetz vermittelt ...) die deutsche Staatsbürgerschaft zu gewähren.

 
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