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Geschrieben von Sonnenblume39 am 14.05.2018, 21:01 Uhr

Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Hallo,

ich frage für eine Freundin, weil ich gerade sehr verwundert bin, was eine mündliche Zusage wert ist und ich wissen möchte, was ich ihr raten kann.

Meine Freundin wollte umziehen und hatte für die neue Wohnung in einem privaten Küchenstudio eine Küche bestellt. Aufmaß hatte das Küchenstudio bereits genommen.

Kurze Zeit später ergab es sich, dass der Umzug aus privaten Gründen evtl. hinfällig werden würde. Die Freundin ging ins Küchenstudio und stoppte die Küchenbestellung (Ankündigung mit knapper Begründung per Mail und 2 Tage später persönlich dort gewesen und den Grund genauer erläutert). Der Geschäftsführer (GF) des Küchenstudios gab ihr zur Klärung mehrere Wochen Zeit. Es wurde ein Termin vereinbart, bis zu dem klar sein sollte, ob die Küche geliefert oder die Bestellung storniert werden soll (wurde schriftlich auf dem Ausdruck ihrer Mail so festgehalten, Kopie davon wurde mitgegeben). Die Küche stand so lange „auf Abruf“. Für den Fall der Stornierung des Auftrages, hatte der GF ihr in dem 4-Augen-Gespräch (mündlich) zugesagt, die 30 % Schadenersatz (vom Küchenbestellwert ) laut ABG nicht zahlen zu müssen, sondern lediglich eine Entschädigung für die Arbeitszeit der Küchenplanerin zahlen zu müssen (waren ca. 12 Std.). Meine Freundin war über diese Aussage des GF sehr erleichtert, da die 30 % ein 4-stelliger Betrag gewesen wären.

2 Tage vor Fristende sagte meine Freundin persönlich im Küchenstudio Bescheid, dass sie den Auftrag stornieren möchte und wollte die Höhe der Entschädigung erfahren. Sie sprach mit der Frau des GF, weil der GF gerade in einem Kundengespräch war. Die Frau des GF sprach davon , dass die Rechnung (über die 30 % Schadenersatz des Küchenwertes) zugeschickt werden würde. Meine Freundin verwies freundlich darauf, dass es mit dem GF anders abgesprochen sei. Es wurde ein Gesprächstermin mit dem GF für 1,5 Wochen später vereinbart, da eher kein Termin frei war.

Und dann wurde es komisch …

Drei Tage vor diesem Termin bekam meine Freundin per Post einen Brief von der Frau des GF, in dem sie aufgefordert wurde, die 30 % Schadenersatz binnen 7 Tagen zu zahlen. Gleichzeitig wurde der vereinbarte Gesprächstermin abgesagt. Das Küchenstudio hätte Rücksprache mit seinem Anwalt gehalten und ihnen stünde es laut AGB zu, diese 30 % zu fordern …
Grundsätzlich schon, aber meine Freundin hatte für ihre Küchenbestellung bzw. mögliche Stornierung eine anderslautende Aussage des GF erhalten. Zählt diese Aussage denn nicht? Und sie hatte diese Aussage nicht von einem Mitarbeiter des Küchenstudios erhalten, der im Rahmen seines Aufgabengebietes zu solch einer Entscheidung wahrscheinlich gar nicht bevollmächtigt gewesen wäre. Sondern sie hatte diese Aussage, im Fall einer Stornierung der Küchenbestellung nur eine Entschädigung für die Arbeitszeit der Küchenplanerin zahlen zu müssen, vom Geschäftsführer persönlich erhalten. Nur leider hat sie diese Zusage nicht schriftlich …

Sie schrieb dem Küchenstudio einen Antwortbrief mit ihrer Verwunderung und verwies nochmal auf die ihr gemachte Zusage des GF und forderte die Einhaltung dieser Zusage. Seitdem noch keine Reaktion (1 Woche her inkl. Feiertag + Brückentag).

Was würdet ihr machen, wenn das Küchenstudio sich nicht an die mündlich gemachte Zusage halten möchte? Was kann ich meiner Freundin raten?
Würde es Sinn machen, einen Brief von einem Anwalt schreiben zu lassen, in dem die Einhaltung dieser Aussage gefordert wird? Oder macht das keinen Sinn, weil da Aussage gegen Aussage steht?

Hätte meine Freundin damals die Aussage erhalten, die 30 % Schadenersatz zahlen zu müssen, dann wäre es so gewesen. Aber andererseits hätte sie dann auch parallel schauen können, ob sie für den Fall der Stornierung Jemanden findet, der die Küche so oder leicht abgewandelt übernimmt …

In meinen Augen wirft das Vorgehen des Küchenstudios kein gutes Licht auf selbiges. Wenn man sich nicht mal auf das Wort des GF verlassen kann …

Danke für Eure Ratschläge.

 
6 Antworten:

Re: Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Antwort von Hubbeldubbel am 14.05.2018, 21:15 Uhr

Auf mündliche Zugeständnisse dieser Art vertraue ich grundsätzlich nicht.

Die Freundin hat meiner Meinung nach rechtlich keinerlei Chance, denn sie kann das gesprochene Wort nicht nachweisen.

Sie "stoppte" die Bestellung. Küchenstudio kann also nachweisen, dass ein Vertrag mit den entsprechenden AGB's geschlossen wurde. Sie kann lediglich die mögliche Stornierung zum 30 Prozentsatz nachweisen und muss nicht komplett zahlen.

Bg

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Re: Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Antwort von Himbeere90 am 14.05.2018, 21:18 Uhr

Dem stimme ich zu. Das sind auch meine Erfahrungen. Man sollte sich solche Sachen immer schriftlich geben lassen, ansonsten hat man kaum eine Chance.

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Re: Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Antwort von Connor903 am 14.05.2018, 21:45 Uhr

Ich würde mich in den AGBs schlau machen bzw. überlegen ob ich die Formulierung verstehe oder lieber einen Anwalt zu Rate ziehen.

Mündliche Absprachen sind meines Wissens nach bindend, jedoch muss der Inhalt der Absprache nachgewiesen werden.

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Re: Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Antwort von Mehtab am 14.05.2018, 22:16 Uhr

Ja, mündliche Absprachen sind bindend, nur, wie soll sie das nachweisen, wenn sie alleine war?

Sie hat keine Chance, denn sie hat keinen Nachweis, dass das tatsächlich so gelaufen ist, wie sie meint.

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Re: Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Antwort von Carmar am 15.05.2018, 7:59 Uhr

Wenn der GF sich nicht an die mündliche Absprache "erinnern" kann, dann kann er sich vielleicht auch nicht daran "erinnern", ob du einen Zeugen dabei hattest, als die Absprache getroffen wurde.
Außerdem würde ich darauf hinwiesen, dass jeder Kunde oder Beinahe-Kunde ein Multiplikator mit vielen Kontakten ist.
Zumindest wäre das ein Versuch wert.

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Re: Ebenfalls Küchenstudio … Oder die Frage, was mündliche Vereinbarungen wert sind

Antwort von Twinmädels am 12.06.2018, 18:37 Uhr

Ich glaube, ich wohne in deiner Nähe.

Könntest du mir schreiben, um welches Küchenstudio es sich handelt?

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