Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Lauch1 am 16.03.2016, 17:13 Uhr

Sichergestellte Filmdokumente für den Richter kaum verkraftbar,

Ungläubige bekämpfen, wo immer sie sind, Fall soll zum Internationalen Straf- Gerichtshof in Den Haag.
Und das ist erste das erste Urteil aus einer gewaltigen Serie von Anklagen. Klingt nicht nach gelungener Integration, oder?


Eine Facebook-Auswertung belegt, dass der gebürtige Bosnier samt Frau und Tochter zum "Islamischen Staat" nach Syrien wollte, das Urteil ist nicht rechtskräftig Graz – Es ist das erste Urteil in der Serie von Grazer Jihadistenprozessen, und es ist deutlich: Der als IS-Jihadist angeklagte gebürtige Bosnier Fikret B. wurde am Donnerstag von einem Schöffensenat zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil – es ist nicht rechtskräftig – ist wohl als Zeichen juristischer Härte gegen die radikale Islamistenszene in Österreich zu werten. Was der Richter in seiner Begründung auch mit drastischen Worten ausführt: "Uns ist ganz schlecht geworden." Die sichergestellten Film-und Tondokumente auf CDs und DVDs und die Kommunikation in den sozialen Medien seien "für uns nur schwer verkraftbar gewesen", erklärt der Richter. Ein für ihn besonders bestürzendes Detail: die Intensität, mit der dazu aufgerufen werde, "Ungläubige zu bekämpfen, zu töten, wo immer sie sind". Das alles sei " ein absoluter Wahnsinn". Es sei letztlich der akribischen Arbeit der Verfassungsschutzbeamten und der US-Behörden, die die Facebook-Accounts knackten, zu verdanken, dass der Fall aufgeklärt werden konnte. Der Verurteilte geriet in Rage B. gerät bei der Urteilsbegründung immer wieder in Rage und unterbricht den Richter durch lautes Klatschen: "Super, ich gratuliere, es lebe der Faschismus. Was habe ich gemacht? Habe ich jemanden bedroht oder beleidigt? Dass ich ein Terrorist sein soll, ist ja lächerlich." Immer wieder wendet sich der Richter an den Verurteilten, um ihm eindringlich zu vermitteln, dass er in einer demokratischen Republik, in einem Rechtsstaat lebe. Und er macht ihm auch deutlich: "Sie sind kein unbedeutendes Rädchen." Mögliche Hinweise auf Grazer Amokfahrt Dann spricht der Richter unvermittelt ein womöglich brisantes Detail aus den Facebook-Recherchen der US-Behörden an: Zwei Wochen vor der Grazer Amokfahrt sei im Internet davon die Rede gewesen, es sei "wieder etwas in Vorbereitung, wir werden wieder zuschlagen". Der Richter klärt den Verurteilen nach diesem kurzen, nicht unwesentlichen Einschub auf, dass ihm zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte – auch durch sein teilweises Tatsachengeständnis –, dass er vorhatte, sich einer terroristischen und verbrecherischen Vereinigung anzuschießen. Eine strafbare Handlung. Darauf stehen eben bis zu zehn Jahre Haft. "Haben Sie das Urteil verstanden?", fragt der Richter. Der Verurteilte: "Ich verstehe nichts." Wenn er nun mithelfe, die weiteren Fälle aufzuklären, könne das strafmildernd wirken, gibt der Richter dem Angeklagten auf den Weg zurück in die Zelle noch mit. Staatsanwalt wird wütend Schon am Tag vor dem Urteil war auch für den Staatsanwalt die Grenze jeglicher, auch emotionaler Zurückhaltung in der Causa erreicht. Als der Angeklagte zum wiederholten Mal die Situation von Muslimen in Österreich beklagte und wie schlecht Muslime hier behandelt würden, reagierte der Ankläger heftig: "Sie regen sich auf, weil hier jemand schlecht behandelt wird, aber Sie würden in Syrien in einem Haus wohnen, das andere gebaut haben und aus dem sie vertrieben wurden. Da sind Menschen getötet und geköpft worden ... Sie brauchen nicht so sensibel sein. Diese Heuchelei geht mir auf die Nerven." US-Behörden halfen Dass der Österreicher nun verurteilt wurde, liegt tatsächlich zu einem Gutteil an Justizbeamten aus New York. Die Spezialisten hatten den Facebook-Account des Angeklagten analysiert und der Staatsanwaltschaft Graz übermittelt. Scheibchenweise konnte der Richter nun anhand der Facebook-Eintragungen nachweisen, dass B. nicht, wie von ihm angeben, nur nach Istanbul reisen wollte, um dort Kleidung zu kaufen, die er weiterhandeln wollte, sondern dass er konkret geplant hatte, mit seiner Frau und der Tochter nach Syrien zum "Islamischen Staat" auszuwandern – was er im Verlauf der Verhandlung und der Facebook-Dokumente auch zugibt: "So, jetzt haben Sie eh alles entdeckt. Ich versuche zu verheimlichen, und Sie decken alles auf." B. stand mit einem befreundeten, bereits in Syrien lebenden IS-Kämpfer via Facebook in Kontakt, der ihm bereits ein Haus in Syrien versprochen hatte. Ahnend, dass er längst observiert wurde, verwendete er in der Facebook-Kommunikation nur noch das Wort "Urlaub" als Synonym für die Ausreise nach Syrien. Letzten Endes klappte es aber nicht, nach Syrien auszureisen. Mittlerweile wurde er per internationalen Haftbefehl gesucht, die türkischen Behörden wiesen ihn an der Grenze ab. Was er auch seinem Freund mitteilte: "Ich habe versucht, in den Urlaub zu kommen, aber sie haben mich in Istanbul zurückgeschickt." Weitere Prozesse anhängig In den nächsten Wochen werden weitere mutmaßliche IS-Kämpfer und -Unterstützer in Graz verhandelt. In Summe stehen 13 Angeklagte, die verdächtigt werden, mit dem IS-Staat kollaboriert zu haben oder als IS-Kämpfer im Einsatz gewesen zu sein, vor Gericht. Sie wurden im Zuge von Großrazzien Ende 2014 in Linz, Wien und Graz festgenommen. In zwei Monaten geht die besonders brisante Verhandlung gegen den radikalen Prediger Mirsad O. und den mutmaßlichen IS-Kämpfer Muchbarek T., dem auch mehrere Morde in Syrien angelastet werden, weiter. Der Prozess musste wegen umfangreicher Anträge der Anwälte vertagt werden. Ob der Fall, wie vom Richter angeregt, zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verlegt wird, bei dem auch Kriegsverbrechen verhandelt werden, ist noch nicht entschieden. (Walter Müller, 3.3.2016) - derstandard.at/2000032199177/Acht-Jahre-Haft-fuer-mutmasslichen-IS-Unterstuetzer Fikret-B

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.