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Geschrieben von shinead am 09.05.2018, 9:53 Uhr

Re:und was...

>>Allerdings reichen 0,3 nur bei auffälligem Fahrstil, Unfall etc. dass die Polizei den Mann aus dem Verkehr ziehen kann.

Aber vielleicht würden sie es doch überprüfen wollen? Who knows. Die Entscheidung liegt ja bei einem Anruf im Ermessen der Polizei.

 
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