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Geschrieben von Berlin! am 06.02.2023, 13:08 Uhr

Rechte von Flüchtlingen in Wohnungen

Wenn man keine Miete zahlt, zu wenig oder unpünktlich dann muss das wenigstens 2 Monate lang passieren, damit ein Kündigungsrecht besteht.
Dann muss noch eine formelle Kündigung erfolgen. Dann müssen die Mieter:innen auch tatsächlich ausziehen. Tun sie das nicht, muss man auf Räumung klagen und erst mit rechtkräftigen Urteil kann man dann auch räumen lassen sprich: die Wohnung betreten.

Aber das war ja nicht die Frage.
Das Du Entschuldigungen und Rechtfertigungen für gelebten Rassismus findest, ist wenig überraschend.

 
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