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Geschrieben von Pamo am 05.02.2023, 13:49 Uhr

Rechte von Flüchtlingen in Wohnungen

Richtig. Verlieren die Menschen ihre private Unterkunft, weil der Gastgeber nicht mehr will, dann melden sie sich bei der Kommune und müssen dort untergebracht werden. Das sind in der Regel keine abgeschlossene Wohnungen, sondern Unterkünfte für Geflüchtete jeglicher Form (Container, Leichtbauhallen, Messen, Turnhallen etc.). Darüber hinaus gibt es OH-Unterkünfte, es gibt Notunterkünfte - alles in der Regel voll.

 
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