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Geschrieben von mirage am 05.02.2023, 12:57 Uhr

Rechte von Flüchtlingen in Wohnungen

Wir wollten letzten Sommer unsere 3 Zimmer Maisonette Wohnung an ukrainische Flüchtlinge vermieten.

Hier wurde es so gehandhabt:
Die Kaution streckt das Amt vor und die Flüchtlinge müssen diese in Raten abbezahlen (wenn sie einer Arbeit nachgehen).
Kaltmiete, Heizung und Wasser usw. wird bezahlt, Strom ist Sache der Mieter.
Die Miete ist dem ortsüblichen Mietspiegel angepasst. Falls die Wohnung teurer ist, müssen die Mieter die Differenz draufzahlen.
Mietvertrag wird mit den Mietern vereinbart, nicht mit dem Amt.
Die Mietzahlungen vom Amt werden an den Vermieter überwiesen, allerdings kann der Mieter jederzeit die Mietzahlungen auf sein Konto umstellen lassen.

Wir haben dann davon Abstand genommen.

 
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