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Geschrieben von Hashty am 05.02.2023, 13:31 Uhr

Rechte von Flüchtlingen in Wohnungen

Meine Erfahrung ist die, dass es für die meisten der Vermieter eher ein schnelles Helfen war. Also nicht für längere Zeit gedacht.
Dann kommen sie auf die Stadtverwaltung zu und sagen, dass diese jetzt doch bitte für eine Wohnung sorgen soll.
Was natürlich alles andere als einfach ist.
So kommen dann diese Geflüchteten, sofern sie tatsächlich die Wohnung verlassen müssen, in die Obdachunterbringung. Die meistens sowieso Hand in Hand mit der kommunalen Flüchtlingsunterbringung organisiert wird. Meistens handelt es sich dabei um die selbe Unterbringung.
Bei uns ist es auf jeden Fall so.

Für den Fall, dass die Geflüchteten selbst den Wohnraum verlassen möchten, dann müssen sie sich eine Wohnung suchen. Denn nur der Wunsch auszuziehen, macht sie nicht obdachlos.

Ach, und wichtig: bei dieser Form der Unterbringung gibt es keinen Mietvertrag im eigentlichen Sinne. Deshalb ist es für diejenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, auch einfacher, die "Mieter" wieder - im schlimmsten Falle - auf die Strasse zu setzen.

Ich weiss jetzt nicht, ob das im Kreis/Land oder Bund geregelt ist, bei uns erhalten die Vermieter eine Pauschale von ca 100 Euro im Monat für die Bereitschaft, jemanden aufzunehmen.
Ein Platz in der Obdachlosenunterbringung ist ein Vielfaches teurer.

Allerdings ist es jedem Vermieter freigestellt, einen ordentlichen Mietvertrag aufzusetzen, wenn er richtige Miete erhalten möchte. Allerdings hat dann der Mieter auch alle Rechte eines Mieters. Und natürlich auch die Pflichten.

(Btw - nicht jede Miethöhe wird vom JC akzeptiert und übernommen. Da gibt es einen klar definierten ortsabhängigen Mitspieler. Nur ist der leider an der Realität meilenweit entfernt. Daher sehr sehr schwierig, Wohnraum zu finden)

 
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