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Geschrieben von Berlin! am 06.02.2023, 9:21 Uhr

Rechte von Flüchtlingen in Wohnungen

So oder so: es geht ja gar nicht um nicht gezahlte Miete.
Es geht darum, dass sich eine Vermieterin Dinge herausnimmt, die ihr nicht erlaubt sind.
Woher die Miete kommt, ist völlig egal.

Und selbst, wenn die Miete nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird: dann darf die Vermieterin trotzdem nicht einfach die Wohnung betreten und schon gar nicht verbieten, diese abszuschliessen.

 
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