Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mirage am 05.02.2023, 13:50 Uhr

Rechte von Flüchtlingen in Wohnungen

Falsch, die Mietzahlungen können jederzeit auf das Mieterkonto geleitet werden.
Deshalb vermieten wir weder an Flüchtlinge noch Hartz-IV Empfänger.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.