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Geschrieben von Sunoda am 02.02.2023, 8:20 Uhr

Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Hey,

vielleicht habt ihr eine Antwort für mich…
Es gibt einen Betreuer mit allen Verfügungen( auch die Gesundheitsvorsorge) und es gibt eine Patientenverfügung der Person ( die nachweislich unterschrieben wurde als bereits eine starke Demenz vorlag ).

Was steht nun über dem anderen? Der Beschluss des Betreuers oder die Patientenverfügung?

Lieben Dank und liebe Grüße

 
22 Antworten:

Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Berlin! am 02.02.2023, 9:06 Uhr

Die Betreuung, wenn sie eben auch für den die Vollmacht/Verfügung betreffenden Bereich eingerichtet wurde.
Für bestimmte Entscheidungen im Rahmen der Betreuung benötigt der/die Betreuer:in allerdings die Zustimmung des zuständigen Gerichts.
Und bei jeder Maßnahme ist zu prüfen, ob dafür die Kompetenz eingerichtet wurde.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Sunoda am 02.02.2023, 10:00 Uhr

Es geht leider um leben und tot. Also die Patientin liegt im künstlichen Koma. Geräte abstellen oder nicht. Arzt und Betreuung sagt auf jeden Fall alles versuchen. Die Person mit der Patientenverfügung ( in der steht keine lebenserhaltende Maßnahmen) sagt abstellen da über 80, Demenz und Vorerkrankungen…
Die Vitalwerte sind aber stabil.
Im Betreuungsbeschluss steht nur „Gesundheitsfürsorge“.
Das Gericht ist einfach nicht zu erreichen und die zuständige Sachbearbeiterin schon drei mal nicht…

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Windpferdchen am 02.02.2023, 10:07 Uhr

Das muss man leider gerichtlich klären lassen. Denn wie und wem willst du beweisen, dass „nachweislich“ eine Demenz vorlag? Gibt es ein ärztliches Gutachten genau zu diesem Punkt? Vermutlich eher nicht. Die Aussage eines Hausarztes dir gegenüber reicht da nicht, es muss schriftlich bestätigt und „gerichtsfest“ sein.

LG

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Sunoda am 02.02.2023, 10:24 Uhr

Der Hausarzt hat bestätigt das eine Demenz vorliegt ( schon vorher ) und das Pflegeheim in dem sie lebt weiß ja ebenfalls über die Demenz Bescheid.
Der Arzt im Krankenhaus sagte ebenfalls ( bei Aufnahme in der Notaufnahme) das sie starke Demenz hat. Das wird ja vor vier Wochen als sie diese Vollmacht unterschrieben haben soll nicht stark anders gewesen sein, oder?

Vielen Dank

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Berlin! am 02.02.2023, 10:25 Uhr

Das tut mir sehr leid. Was für eine unwürdige, extrem belastende Situation. ich habe das bei meinem Vater so ähnlich erlebt. schlimm.

Ich habe mal etwas recherchiert und das hier gefunden:
Wird in einer Patientenverfügung festgelegt, dass „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, muss für den Abbruch einer solchen lebenserhaltenden Maßnahme keine Genehmigung des Gerichts eingeholt werden. (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2018 – XII ZB 107/18)
Habe ich hier gelesen: https://www.biva.de/urteile/bgh-patientenverfuegung-abbruch-lebenserhaltender-massnahmen/#:~:text=Wird%20in%20einer%20Patientenverf%C3%BCgung%20festgelegt,Genehmigung%20des%20Gerichts%20eingeholt%20werden.

Dieser Fall liegt allerdings ein wenig anders, weil sich hier alle einig waren.

So oder so...das wird ein steiniger Weg. Mein Vater hatte damals, ohne jede Demenz oder Bewusstseinseintrübung, im Beisein der behandelnden Ärzte, deutlich und unmißverständlich verlangt, ihn nicht mehr zu behandeln und sterben zu lassen. Es hat sehr, sehr deutliche Worte, die Drohung mit einstweiligen Rechtsschutz und einen befreundeten Arzt gebraucht, damit sie ihn auch wirklich endlich in Ruhe gelassen haben.

Ich weiß nicht, in welchem Verhältnis Du zu der Patientin stehst. Aber ich rate dir, Dir vielleicht doch anwaltliche Hilfe zu holen. Und beim Gericht nicht locker zu lassen (denn MIT Zustimmung des Gerichts ist die Sache ja auch klar). Zur Not fährst Du zum Gericht hin.

Und noch was: Das mit der Demenz bei der Patientenverfügung mußt Du, wenn es nicht eh schon bekannt ist, nicht jedem auf die Nase binden. Es geht letztlich darum, den Willen des Patienten zu erkunden. Und auch demente Menschen haben den. Und es gibt eine Zeit vor der Demenz, wo die Person sich ja evt. auch geäußert hat.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Sunoda am 02.02.2023, 11:25 Uhr

Ganz lieben Dank für deine Mühe, das du extra nachgelesen und gesucht hast! Der Link bzw. die Geschichte ist sehr interessant…
Ich bin die Enkelin und Betreuerin ( und pro Geräte NICHT abstellen ). Die Tochter meiner Oma sprich meine Mutter ( sie hat die Patientenverfügung ) möchte die Geräte abstellen. Aber „nur“ aus dem Grund, dass sie unter der starken Demenz leidet und nicht mehr laufen kann ( mehrfacher ) Bruch des Beines, und weil der Arzt sagte ihr Herz sei schwach und weil meine Mutter sagte es sei kein Leben für sie im Krankenhaus, wo sie ja mit Sicherheit noch einige Zeit leben müsste…
Der Arzt sagt aber auch, dass alle ihre Werte sonst stabil sind und wir auf jeden Fall versuchen sollen sie wach zu machen und das die Prognose viel mehr positiv als negativ wäre…
Sie kann doch nicht wirklich gegen den Rat des Arztes entscheiden dürfen, sie nicht mehr aus dem Koma zu holen ob Verfügung oder nicht!? Von allen Menschen (Familie, Arzt, Pfleger) ist sie die einzige die dagegen ist…
Das meine Oma keinen leichten Weg vor sich hat, dessen bin ich mir bewusst. Sie hat aber einen starken Willen, schon viel geschafft auch gesundheitlich und liebt ihre Enkelkinder über alles… Wir alle glauben, dass sie weiter kämpfen möchte und dies ihr Wille ist. Meine Mutter ist da natürlich anderer Meinung.
Wir sind alle für sie da und tun alles was in unserer Macht steht sie zu unterstützen…
Benötigt man eine Zustimmung vom Gericht die Geräte NICHT abschalten zu lassen?
Momentan weiß ich nun nicht ob ich das „Entscheidungsrecht“ habe oder meine Mutter mit der Verfügung. Im Krankenhaus kann mir da auch niemand eine klare Aussage geben…
Die Situation ist sehr belastend und das klare Denken etwas schwierig…

Ich danke für eure Zeit!

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Berlin! am 02.02.2023, 12:00 Uhr

Ok, das hatte ich anders verstanden.
Vorweg: du musst Dich für Deine Meinung/Ansicht zu dem Thema nicht rechtfertigen. Dass muss jede(r) für sich entscheiden. Mein Vater wollte nicht mehr, hat das klar kommuniziert und konnte die Tragweite dieser Ansage auch noch erfassen.
>Ich habe ihm mal in einer stillen Stunde, da war er schon krank, versprochen: Wenn es so weit ist und er gehen will, dann werde ich alles (legale) tun, ihm das zu ermöglichen. Ohne, dass er sich erklären oder rechtfertigen muss und auch unter außer Achhtlassung dessen, was ich so sehr will (ihn bei uns haben).

Ich kann deine individuelle Situation nicht gänzlich beurteilen, weil ich ja Dich, deine Oma, die ärztlichen Befunde/berichte nicht kenne. Ich persönlich stimme deiner Mutter zu: für MICH wäre das auch kein Leben. Aber darum geht es ja nicht.
Ich denke, deine Oma aufwachen zu lassen ist dich gar kein schlechter Weg. Denn dann kann man ja sehen, wie es ihr wirklich geht und die Prognose anpassen.

Hier ist ja relativ gut belegbar, dass deine Oma dement ist und es zur Zeit der Abgabe der Erklärung auch war. Also denke ich, rein juristisch, dass Du gute Chancen als Betreuerin hast. Zumal die Ärzt:innen ja auch eher auf Deiner Seite sind.

Noch ein persönliches Wort: ich musste sowohl meinen Vater als auch meine Mutter gehen lassen. Und es war mit Abstand das Schwerste und Schlimmste, was ich je tun mußte. Denn alles, was ich wollte (und will) ist sie noch hier zu haben. Aber ich kannte meine Eltern gut.l Sie wollten das beide nicht. Nicht so.
Ich sage Dir nicht, was Du tun sollst. ich bitte Dich nur, deine beweggründe zu hinterfragen und Dich bitte nicht mit allen zu überwerfen.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von malini am 02.02.2023, 12:18 Uhr

Erstmal möchte ich sagen, dass es mir leid tut, dass ihr in so einer Situation seid - die sicher für keinen einfach ist.

Aus Sicht einer Intensivpflegekraft wäre ich aus der Beschreibung der Geschichte tatsächlich aber eher auf der Seite deiner Mutter.

Schwere Demenz, schwaches Herz, mehrfache Frakturen... Überlegt bitte wirklich, ob deine Oma die Kraft und den Willen hat, diesen Weg zu gehen und ob ihr damit wirklich ein Gefallen getan wird.

Natürlich gibt es die Chance, dass sie wieder so wird wie vorher - in der Realität sieht es leider oft anders aus. Eine Intensivtherapie bringt oft Komplikationen mit sich.
Meine Oma war in einer ähnlichen Situation (multimorbid, Fraktur, Demenz) und ich war sehr froh, dass die ganze Familie gemeinsam entschieden hat, die Therapie einzustellen und sie friedlich im Beisein der Familie gehen zu lassen.

Wie in eurem Fall entschieden wird, keine Ahnung. Bei uns würde wahrscheinlich der Tochter und der Patientenverfügung gefolgt.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von malini am 02.02.2023, 12:56 Uhr

Oh, entschuldige, ich hatte gedacht, deine Mama hätte die Betreuung.

Dann würde bei uns wahrscheinlich eher nach der Betreuung entschieden. Wobei natürlich bei etwaigen späteren Komplikationen immer noch die Therapie eingestellt werden kann, wenn ihr seht, sie hat die Kraft doch nicht mehr.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Maca am 02.02.2023, 13:52 Uhr

Hallo,

Grundsätzlich steht eine vorliegende und gültige Patientenverfügung über allem und deren Zuwiderhandlung wäre nicht rechtens, vollkommen egal, was der Betreuer sagt.
Aber dafür muss sie eben gültig sein, der Verfasser der Verfügung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einwilligungsfähig gewesen sein.
Das war deine Oma wohl nicht.
Die Hürden das zu beweisen sind aber wohl hoch und ich weiß nicht, ob man immer davon davon ausgehen kann, ob Gerichte in einem solchen Fall die Patientenverfügung als ungültig erklären.

Gehst du denn nicht davon aus, dass deine Mutter im Sinne deiner Oma entscheiden möchte, dem, was diese gewollt hätte, versucht gerecht zu werden?

Du hast selbstverständlich jedes Recht auf deinen Standpunkt.
Ich weiß nur nicht, ob man als Enkelin aus dem gleichen Erfahrungsschatz, im Hinblick auf erlebte Zeit mit einer Person ( deiner Oma), zugreift, wie die eigene Tochter.
Und das würde ich bedenken, wenn man für andere entscheiden muss.
Der Arzt ist emotional nicht involviert und es ist seine Aufgabe Leben zu retten, die Folgen sind für ihn eher zweitrangig, bedenke das auch.

Viel Kraft für Euch!!

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Maca am 02.02.2023, 14:06 Uhr

“Das meine Oma keinen leichten Weg vor sich hat, dessen bin ich mir bewusst. Sie hat aber einen starken Willen, schon viel geschafft auch gesundheitlich und liebt ihre Enkelkinder über alles… Wir alle glauben, dass sie weiter kämpfen möchte und dies ihr Wille ist. Meine Mutter ist da natürlich anderer Meinung.
Wir sind alle für sie da und tun alles was in unserer Macht steht sie zu unterstützen…“

Da muss man sich aber auch mal ganz ehrlich hinterfragen, ob es einem wirklich nur um den geliebten Menschen und seine vermuteten Bedürfnisse geht oder um die eigenen.
Darum, einen geliebten Menschen nicht gehen zu lassen, um ihn zu kämpfen, nicht aufzugeben, engagiert das “Richtige“ zu tun.
Damit kann man sich eventuell sehr viel besser fühlen als damit, loszulassen.
Gerade, wenn man jung ist und der Tod so unbegreiflbar fern und so grausam endgültig.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Berlin! am 02.02.2023, 16:03 Uhr

Ich verstehe Deine Beweggründe. Was Du sagst, ist auch tatsächlich in vielen Fällen der richtige Weg.
Ich gebe aber zu bedenken, dass man das wirklich sicher wissen sollte. Und: man selbst war ja (hoffentlich) noch nie in so einer Situation, also in der Situation der Patientin.
Ein Beispiel: die Mutter meiner ältesten Freundin, wir kennen uns seit mehr als 40 Jahren gut, hatte ein schweres Lungenemphysem. Sie war dauerhaft beatmet, bettlägerig, konnte wegen der Beatmung nicht mehr richtig sprechen. Ein zustand, den ich mir schlimm vorstelle.
Aber: sie hat mehrfach deutlich zu verstehen gegeben, dass sie lieber so leben will als gar nicht. Und dass sie sich freut, besuch zu bekommen, die Enkel:innen zu sehen etc. pp..

Unsere Sicht hat viel damit zu tun, dass wir schwere Erkrankungen schnell als unerträglich empfinden, nicht lebenswert. Aber Krankheiten und Einschränkungen gehören zum Leben dazu. Und was lebenswert ist, ist so individuell wie ein Fingerabdruck.

Deswegen finde ich, im vorliegenden Fall, ist es nicht verkehrt, die Oma aufwachen zu lassen. Zu schauen, wie es ihr geht, wie sie reagiert. Außerdem, das sage ich aus eigener Erfahrung: für das Trauern ist es enorm wichtig, Abschied zu nehmen. Noch einmal etwas sagen zu können und eine Antwort zubekommen.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Maca am 02.02.2023, 16:51 Uhr

In so einem Fall kann es gar kein richtiges oder falsches Handeln geben und ich bin dankbar, in so einer Situation noch nie gewesen zu sein,

Mein Vater hatte bis zu seinem Tod, während eines langen Krebsleidens, selber entscheiden können und wir als Familie waren uns in allem immer einig, auch in dem, was er gewollt hätte. Das macht alles soviel einfacher.

Deshalb schrieb ich auch, man solle sich und seine Motive/ Bedürfnisse ehrlich hinterfragen und auch die des anderen ( der Mutter) möglichst nicht werten.

Wenn man zu dem aufrichtigen Schluss kommt,
„Omi hat so am Leben gehangen, sie will ganz gewiss noch soviel mitnehmen wie möglich“
ist es ja klar und absolut richtig, sich für den Lebenserhalt einzusetzen.

Für meine Mutter wüsste ich in so einer Situation ganz genau, was sie wollen würde und ich könnte mir vorstellen, dass es meiner Tochter auch sehr schwerfiele, das zu akzeptieren und wir da in unserer Haltung sehr konträr wären.

Niemandem wünscht man solche Herausforderungen und ich wollte die Haltung der TE gar nicht werden.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Klugeeule am 02.02.2023, 16:57 Uhr

Deine Beweggründe sind egoistisch, wenn auch nicht verwerflich. Ich kann verstehen, dass du deine Oma nicht gehen lassen willst. Aber denkst du, deiner Mutter fällt das leicht? Sicher nicht! Sie hat trotz dass sie ihre Mutter verlieren wird die Größe und die Stärke, den letzten Willen ihrer Mutter, deiner Oma akzeptiert.

Und ich rate dir, das auch zu tun. Schließe Frieden damit!
Geht, verabschiedet euch und LASST SIE GEHEN!

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Everdin am 02.02.2023, 19:15 Uhr

Meine Tante hatte leider keine Patientenverfügung und mein Vater war gesetzlicher Betreuer. Sie hat vier lange Jahre nur noch gelegen, war x-mal im Krankenhaus, hat kaum noch etwas mitbekommen, blind und ans Bett gefesselt, hat mir gegenüber mehrmals geäußert, das sie nicht mehr will, auch wenn sie die Berührungen mochte. Sie kam immer häufiger ins Krankenhaus, immer für ein paar Tage und dann wieder ins Pflegeheim zurück. Aber ohne Patientenverfügung gab es nicht die eindeutige Entscheidung und mein Vater hatte immer Angst davor, diese Entscheidung treffen zu müssen. Irgendwann konnte ich ihn davon überzeugen, das die Entscheidung, nicht mehr alles, was medizinisch möglich war, auch machen zu lassen, richtig ist. Dann hat es noch zwei Wochen gedauert und meine auch von mir geliebte Tante ist mit 87 Jahren und 17 Jahre Aufenthalt in einem Pflegeheim gestorben. Ja, Maca, Deinen oben eingebrachten Einwand, den kann ich gut verstehen. Ist es der Wunsch des Menschen weiter zu leben oder ist es der Wunsch der Angehörigen, die in ihrem Schmerz noch nicht trauern können und am liebsten die Zeit zurück drehen wollen, weil sie diesen Menschen lieben (und weil sie ihren eigenen Schmerz nicht wahr haben möchten oder auch können)

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Sunoda am 02.02.2023, 19:50 Uhr

Hey ihr Lieben,

also vorab- meine Beweggründe sind absolut frei von Egoismus. Selbstverständlich ist es ein wahnsinnig schlimmer Schmerz einen sehr geliebten Menschen gehen zu lassen.
Ich liebe sie sehr… aber gerade deswegen würde ich ihr niemals Schmerzen „zufügen“ bzw. wissentlich Dinge zumuten die nicht sein müssen oder nicht in ihrem Interesse sind! das steht selbstverständlich an der obersten Stelle! Ich habe bereits zwei sehr nahestehende Menschen gehen lassen müssen, einen ebenfalls durch diese schwere Entscheidung (den Vater meines Kindes).
Ich habe sehr ehrlich und lange über meine Meinung nachgedacht und was für sie das Beste wäre!
Ich bin Mitte 30, also auch nicht extrem jung-naja geht so ;)
Ich war eben bei meiner Oma. Ihre Werte sind alle einwandfrei! Der Arzt sagt, sie kann mittlerweile alleine weiter atmen wenn es die Maschinen nicht tun. Die Entzündungswerte sinken, Blutdruck, Puls, Temperatur- alles super. Viele Untersuchungen und alle ohne großen Fund. Bis auf das Herz, das ist wie gesagt schwach, aber mit Medikamenten laut Arzt „hinzubekommen“… Er bleibt ebenfalls bei seiner Meinung…
Laufen konnte sie schon seit Monaten nicht mehr. Das ist natürlich ein großer Einschnitt für sie im Leben gewesen, dennoch wollte sie weiterleben auch ohne laufen zu können!
Sie hat Demenz und Diabetes. All das hatte sie vorher auch.
Sie lag nun „nur“ drei Tage im Koma… Der Arzt stelle die gleiche Frage „ wenn die Chancen so gut stehen, dass sie beinahe so ist wie vor dem Koma, weshalb sollte man sie nicht wecken“…?! Eine Garantie gibt es natürlich nicht.
Sie sah heute „schön/fitter“ aus.
Morgen möchten die Ärzte sie langsam zurück holen und ich halte es für das Richtige, auch oder gerade im Namen meiner Oma…
Ich habe hier glaube ich bereits über meine „Mutter“ geschrieben da ich einen Rat brauchte. Die Bindung zwischen den Beiden ist wirklich alles andere als eng! Ich habe in meinem Leben deutlich mehr Zeit mit meiner Oma verbracht als sie mit ihrer Mutter. Nicht jede Tochter oder Mutter oder wer auch immer will immer das Beste. Leider gibt es auf dieser Welt auch schlechte Menschen, egoistische usw….genauso wird es immer Menschen geben die Dinge herauslesen die anders gemeint waren - das ist meine Meinung…

Jedenfalls bin ich momentan voller Hoffnung das die Entscheidung richtig war und es meiner Oma gut geht und sie noch eine Zeit mit glücklichen Momenten verbringen darf…

Ich danke euch für all eure Zeit!

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von malini am 02.02.2023, 20:24 Uhr

So wie du jetzt schreibst, hört sich das alles ganz andere an als oben. In der Situation gibt es eigentlich keinen Grund, Geräte abzuschalten, das wäre auch kein Grund, auf die Patientenverfügung zu hören.

Ich wünsche deiner Oma gute Genesung!

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Maca am 02.02.2023, 21:14 Uhr

“das wäre auch kein Grund, auf die Patientenverfügung zu hören.“

Auf eine Patientenverfügung, die nachweislich vorliegt und gültig ist, muss man immer hören, sonst macht man sich strafbar.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von malini am 02.02.2023, 21:47 Uhr

Ja, aber in der Regel steht da immer drin, "wenn man sich im Sterbeprozess befindet", "an einer unheilbar tödlichen Krankheit zu leiden" oder so. Solange es z. B. aber "nur" eine Nachbeatmung nach einer OP ist, wird die Therapie nicht ohne weiteres eingestellt.

Dazu weiß man jetzt zu dem Fall oben zu wenig. Aber wenn sie schon auf dem Weg zur Beatmungsentwöhnung ist, ist das kein Grund, die Therapie einzustellen.

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Sunoda am 02.02.2023, 22:10 Uhr

Ich bin mir nicht sicher ob diese Verfügung rechtskräftig ist und vor allem bin ich mir nicht sicher, ob es diese überhaupt gibt…
Meine Mutter möchte diese totschweigen und gesehen hat sie auch noch niemand…
Dem Arzt hat sie sie angeblich noch nicht gegeben weil sie sich ihrer Meinung nicht zu 100% sicher ist und wohl noch etwas abwarten wollte.
Meine Oma leidet an (starker )Demenz und das nicht erst seit gestern. Zu 100% weiß ich, dass sie nicht wusste was sie dort unterschreibt. Und ich bin mir sehr sicher, dass sie dies so nicht unterschrieben hätte ganz davon abgesehen, hätte sie nicht gewollt das ihre Tochter diese Verfügung hat.
Ich dachte auch, das man nichts mehr unterschreiben darf, sobald man geschäftsunfähig ist? Ist die Patientenverfügung davon ausgenommen?
Meine Oma hätte zu dem Zeitpunkt Jedem alles unterschrieben…
Sehr kurios alles

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von IngeA am 02.02.2023, 22:51 Uhr

Das hätte man aber wenn machen müssen bevor die alte Dame an die Beatmung kam.
Einen Menschen der selbst atmet und stabile Vitalwerte hat im Koma zu lassen bis er stirbt ist menschenverachtend.
Hier geht es ja anscheinend nicht (mehr) um maximale medizinische Behandlung sondern um das genaue Gegenteil: einen alleine lebensfähigen Patienten nicht mehr zu sedieren.

Trotzdem sollte man sich für die Zukunft wie verfahren werden soll, wenn wieder eine akute schwere Erkrankung eintritt. Weiterhin Maximalbehandlung oder dann eher Palliativ.

LG Inge

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Re: Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Antwort von Maca am 02.02.2023, 23:17 Uhr

“Hier geht es ja anscheinend nicht (mehr) um maximale medizinische Behandlung sondern um das genaue Gegenteil: einen alleine lebensfähigen Patienten nicht mehr zu sedieren.“

Die Tochter und Mutter wollte “die Maschinen“ ( künsliche Beatmung?) laut den ersten Beiträgen abschalten lassen. Darum schien es ursprünglich zu gehen.
Wenn die Oma selber atmet, ist das ja ein ganz anderer Sachverhalt.

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