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Geschrieben von Ivette am 03.09.2018, 14:48 Uhr

Putzige Argumentation

So weit ich informiert bin, gab es bis zum Schluss erhebliche Zweifel an der Korrektheit des Alters. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Er war mindestens 17,6, eher 20 Jahre alt.

Warum urteilt ein Gericht dermaßen wohlwollend?

Das Verlieren sämtlicher Ausweisdokumente scheint nur Vorteile mit sich zu bringen.

 
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