Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 03.09.2018, 15:19 Uhr

Heutiges Urteil im Fall Mia

Du willst ernsthaft bei der nächsten Wahl aus Protest AfD wählen, weil ein Richter am Landgericht Landau jemanden nach Jugendstrafrecht verurteilt hat (und nicht als Heranwachsenden), weil der Täter lt. Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt mind. 17 1/2 Jahre alt war, wahrscheinlich schon 20 Jahre - aber ob er wirklich 20 Jahre alt war, lässt sich eben nicht nachweisen lt. Gutachten. Und wenn das Gutachten nur die 17 1/2 hergibt und Zweifel bleiben - im Zweifel für den Angeklagten...

Ach so - dass in der Praxis bei Heranwachsenden auch sehr oft Jugendstrafrecht angewandt wird, ist Dir schon bewusst? Und was das für Konsequenzen hätte..?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.