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Geschrieben von emilie.d. am 03.09.2018, 13:51 Uhr

Putzige Argumentation

'Er hätte niemals nach Jugendstrafreght verurteil werden dürfen, denn der gesamte Lebensweg war auf Betrug ausgelegt.'

Das spielt für die Entscheidung, ob man nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, keine Rolle. Da geht es ums Alter.
Experten haben den Angeklagten auf unter 18 Jahre geschätzt. Soll der Richter dann das Recht beugen und nach Gutsherrenart sich darüber hinwegsetzen?

 
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