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von DecafLofat  am 08.11.2011, 15:25 Uhr

oh wenn er das wirklich will soll er es mit dem notar regeln

meine oma hat auch bei einer familie den haushalt gemacht, als dann die frau verstarb und der mann pflegefall wurde, ihn zusätzlich gepflegt bis zu seinem tod.
all das um die 20 jahre lang, als reguläre angestellte, mit gehalt, versichert, etc pp.
als es dann dahin ging, hat er auch mit ihr ähnliches wie oben besprochen. es gab einen sohn (der schon ü40 war, geistig und körperlich behindert, wohnte im gleichen haus, war verheiratet) der auch im vorfeld des todes schon ausbezahlt wurde.
als dann der todesfall eintrat, war die ehefrau des sohnes so gewieft und hatte einen top anwalt, ende vom lied: meine oma hat garnix gesehen (wollte sie aber auch nie, es war also nicht ihre motiviation wegen des geldes für ihn dazusein bis zum tod)
für sie war es also in ordnung, seinem "willen" den er in vollem besitz seiner geistigen kräfte schon jahre vor seinen tod äußerte wurde aber nicht gefolgt.
leben muß mit dieser last die schwiegertochter, aber ich glaub mit der ganzen asche lebts sichs gut.
wie gesagt, wenn er das so will, soll er alles mit dem notar regeln. auch die details mit kindern vorher auszahlen und verzicht auf weiteres von deren seite etc.

 
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