Geschrieben von IchiNiSan am 12.11.2017, 21:23 Uhr |
Oh, also nicht so leicht...
Vorsicht: Rausklagen muß man den EIGENTÜMER nicht, den Mieter schon (der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht). Also erst einmal schlau machen, wer darin wohnt. Und ja, es soll schon vorgekommen sein, dass der Eigentümer an einen Verwandten vermietet, der dann wiederum an den Eigentümer untervermietet.....
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- Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren? - ohno 11.11.17, 20:50
- Re: Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren? - Mehtab 11.11.17, 21:02
- Re: Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren? - Benedikte 12.11.17, 8:30
- ich hab immer gedacht, das läuft über ein Gericht .... - Caot 12.11.17, 9:31
- Re: ich hab immer gedacht, das läuft über ein Gericht .... - linghoppe. 12.11.17, 9:37
- Es ist einfach zu erklären - ohno 12.11.17, 12:20
- Oh, also nicht so leicht... - Ellert 12.11.17, 14:38
- Re: Oh, also nicht so leicht... - ohno 12.11.17, 16:58
- Re: Oh, also nicht so leicht... - IchiNiSan 12.11.17, 21:23
- Re: Oh, also nicht so leicht... - ohno 12.11.17, 16:58
- Oh, also nicht so leicht... - Ellert 12.11.17, 14:38
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