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Geschrieben von IchiNiSan am 12.11.2017, 21:23 Uhr

Oh, also nicht so leicht...

Vorsicht: Rausklagen muß man den EIGENTÜMER nicht, den Mieter schon (der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht). Also erst einmal schlau machen, wer darin wohnt. Und ja, es soll schon vorgekommen sein, dass der Eigentümer an einen Verwandten vermietet, der dann wiederum an den Eigentümer untervermietet.....

 
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