Geschrieben von ohno am 12.11.2017, 16:58 Uhr |
Oh, also nicht so leicht...
Rausklagen muss man gar nicht. Wenn Du den Zuschlag bekommen hast, kannst Du direkt vom Gerichtsvollzieher räumen lassen, der Zuschlagsbeschluss ist der Vollstreckungstitel. Aber daran haben wir auch schon gedacht, ob dort nicht noch mutmaßlich Sachbeschädigung betrieben werden könnte im schlimmsten Fall.
Bauen ist keine Alternative für uns, Bauland gibt's hier kaum noch bzw wenn dann nur winzige Lücken... Und das Neubaugebiet hier ist bereits "zu, aber auch Haus an Haus, viel zu eng...
- Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren? - ohno 11.11.17, 20:50
- Re: Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren? - Mehtab 11.11.17, 21:02
- Re: Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren? - Benedikte 12.11.17, 8:30
- ich hab immer gedacht, das läuft über ein Gericht .... - Caot 12.11.17, 9:31
- Re: ich hab immer gedacht, das läuft über ein Gericht .... - linghoppe. 12.11.17, 9:37
- Es ist einfach zu erklären - ohno 12.11.17, 12:20
- Oh, also nicht so leicht... - Ellert 12.11.17, 14:38
- Re: Oh, also nicht so leicht... - ohno 12.11.17, 16:58
- Re: Oh, also nicht so leicht... - IchiNiSan 12.11.17, 21:23
- Re: Oh, also nicht so leicht... - ohno 12.11.17, 16:58
- Oh, also nicht so leicht... - Ellert 12.11.17, 14:38