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Geschrieben von ohno am 12.11.2017, 16:58 Uhr

Oh, also nicht so leicht...

Rausklagen muss man gar nicht. Wenn Du den Zuschlag bekommen hast, kannst Du direkt vom Gerichtsvollzieher räumen lassen, der Zuschlagsbeschluss ist der Vollstreckungstitel. Aber daran haben wir auch schon gedacht, ob dort nicht noch mutmaßlich Sachbeschädigung betrieben werden könnte im schlimmsten Fall.

Bauen ist keine Alternative für uns, Bauland gibt's hier kaum noch bzw wenn dann nur winzige Lücken... Und das Neubaugebiet hier ist bereits "zu, aber auch Haus an Haus, viel zu eng...

 
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