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Geschrieben von ohno am 11.11.2017, 20:50 Uhr

Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren?

In unserer Kleinstadt ist es sehr schwer, eine Immobilie zu finden, da kaum verkauft wird. Wenn dann Immobilien mit Sanierungsbedarf, in Stadtteilen oder richtig teuer, da wirklich kaum etwas auf den Markt kommt. Und wenn, ist es sofort weg... Bei 4 ZKB-Wohnungen genauso.

Wir haben uns entschlossen, ein Haus zu kaufen, aber nichts zu überschlagen. Aber nun mus man doch schnell sein, hat uns die Erfahrung gelehrt... 2 Häuser hatten wir schon im Auge und waren zu spät, obwohl die "Anzeigen noch warm waren".

Jetzt wird ein Haus angeboten in einem anderen Stadtteil, unser Traumhaus (Schwedenhaus). Es ist in der Zwangsversteigerung und soll vorm Termin noch freihändig verkauft werden. Wir haben den Makler leider bisher noch nicht erreichen können, und haben eine E-Mail an ihn geschrieben. Und ich weiß, dass der Makler überrannt wird bei dem Schnäppchenpreis, das ist mir vollkommen klar. Daher würde ich mich gerne an die Eigentümer direkt wenden.

Aufgrund ZV-Verfahren kann der Makler ja auch von den Gläubigern beauftragt worden sein.

Sollten die Eigentümer den Makler beauftragt haben, kann ich mir vorstellen, das sie auf Anfragen von Interessenten keinen gesteigerten Wert legen. Andersrum betrachtet würde ich das als Verkäufer dann auch nicht wollen, wenn ich einen Makler hätte. Ich würde trotzdem gerne persönlich Kontakt aufnehmen mit den Eigentümern, aus reinem Eigeninteresse und auch ernsthaften Interesse und ehrlich gesagt würde ich mich für das Haus wirklich total ins Zeug legen... Meine bessere Hälfte sitzt wie ich auch auf heißen Kohlen, ist aber der Meinung, die Eigentümer nicht zu kontaktieren und auf den Makler "zu warten". Aber warten ist hier vielleicht nicht angebracht? Was könnten wir alternativ tun? Objekt ist bekannt und wird von den Eigentümern derzeit noch bewohnt.

VG ohno

 
8 Antworten:

Re: Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren?

Antwort von Mehtab am 11.11.2017, 21:02 Uhr

Wenn du den Eigentümer kennst, dann könnt ihr ja nachfragen. Lieber zu früh als zu spät.

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Re: Immobilienkauf über Makler - Eigentümer direkt kontaktieren?

Antwort von Benedikte am 12.11.2017, 8:30 Uhr

also

ich denke, dass man auf der Suche nach einem Haus alles machen soll, was hilft-denn wie Du schreibst, es gibt nur wenige interessante und bezahlbare Objekte

von daher- Du kannst ja nichts verlieren. Vermutlich wird man Dich an den Makler verweisen, der eben in dieser Situation mit überbordender Nachfrage deutlich weniger Service liefern muss als wenn es viele angebote gibt und wenig Sichende

Ansonsten- ich kann mir nicht vorstellen, dass "die" Gläubiger den Makler beauftragen. Die wollen nur ihr geld, keinen cent mehr. Gerade der erstrangig Abgesicherte- wozu sollte der sich den Stress machen. Denn Makler kosten geld, viel Geld, und egal, wer ihn letztlich formell bezahlt, es fehlt am Hausbudget, wem auch immer, die Gläubiger müssten sich ja über alles verständigen wie zB welchen Preis und inzwischen ist es ja so, dass wegen des knappen angebots bei Versteigerungen oft mehr rauskommt als bei freihändig.

Von daher- wenn, dann die Eigentümer. Glaube ich, wissen tu ichs nicht.

Aber wie oben- Du hast ja nichts zu verleiren wenn Du die mal höflich und zu angemessenem zeitpunkt kontaktierst.

viel Erfolg

Benedikte

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ich hab immer gedacht, das läuft über ein Gericht ....

Antwort von Caot am 12.11.2017, 9:31 Uhr

.... Zwangsversteigerung übernimmt hier das Amtsgericht und kein Makler.

Da geht man zum Amtsgericht und schaut in die Unterlagen, was die Zwangsversteigerungsmasse ist. Vorher noch schnell verkaufen? Hm.........

Unbenommen davon, dass ich das kurios finde, klar kannst Du zum ET gehen. Der wird Dich, je nach Vertrag, zum Makler verweisen.

Kurios finde ich, dass Du von der Zwangsversteigerung sprichst, das Haus ja aber noch auf dem freien Markt angeboten wird. Verstehe ich nicht, aber muss ich ja auch nicht.

Übrigens unter Druck zu kaufen ist ein schlechter Kaufratgeber. Wenn es versteigert werden soll, dann wäre der jetzige VKP eventuell zu hoch. Ich würde ins Bietverfahren gehen.

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Re: ich hab immer gedacht, das läuft über ein Gericht ....

Antwort von linghoppe. am 12.11.2017, 9:37 Uhr

genau das dachte ich auch immer, da muss man vorsichtig sein, wenn ein Haus Zangsverteigert geht Schuldet der jetzige Eigentümer Geld an die Bank,
da kann man dann keinen Markler beauftragen, das kenne ich so nicht, sollte das aber doch gehen, dann muss du dan Provixon oder Curtage bezahlen?
erkundige gut..
schau mal hier
https://versteigerungspool.de/newseintrag/maklerprovision.2620

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Es ist einfach zu erklären

Antwort von ohno am 12.11.2017, 12:20 Uhr

Die Zwangsversteigerung betreibt immer mindestens 1 Gläubiger, dieser stellt den Antrag auf Eröffnung eines ZV-Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Es ist dann grundsätzlich jedoch weiterhin möglich, das versteigerungsbefangene Objekt -man nennt es freihändig- zu verkaufen, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen, da bei einer Versteigerung der vom Gutachter errechnete Verkehrswert im Regelfall unterschritten wird. Wenn das erfolgreich ist, nimmt der Gläubiger den Antrag auf Versteigerung beim Gericht zurück, das Verfahren ist ja dann nicht mehr notwendig.

Mir war auch neu, dass sich da Makler einschalten. Aber wenn diese vom Grundschuldgläubiger, der das ZV-VERFAHREN betreibt, beauftragt ist, dann hat das sehr wahrscheinlich nur den Sinn, möglichst noch mehr Interessenten auf den Versteigerungstermin aufmerksam zu machen. Je mehr Interessenten, umso höher vllt. der Ertrag.Der Makler wird dann auch vom Gläubiger, in dem Fall der Bank , bezahlt. Letzteres scheint bei "uns" der Fall zu sein. Wir haben uns die vom AG veröffentlichten Dokumente runtergeladen. Darunter das Verkehrswertgutachten. Aus den Dokumenten und auch so muss man leider schließen, dass die Eigentümer alles aussitzen und nicht kooperativ sind. Das wird hier heißen, das, ich muss es so ausdrücken, dummerweise kein freihändiger Verkauf durch die Eigentümer angestrebt wird (Vogel Strauß).

Ganz davon abgesehen wohnen die Eigentümer weiterhin in dem Objekt. Im Falle einer Versteigerung kann man das Objekt auch erstmal nicht selbst nutzen, sondern ist erstmal damit beschäftigt, die Leute da rauszubekommen (im schlimmsten Fall).

Ich werde mich morgen mal im Büro beraten, sitze ja an der Quelle, aber alles weiß ich leider auch nicht (bin Notarfachangestellte).

Aber vielleicht ist ja auch alles ganz anders, ich hoffe , wir hören morgen vom Makler, damit ich ihn löchern kann.

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Oh, also nicht so leicht...

Antwort von Ellert am 12.11.2017, 14:38 Uhr

huhu

es gibt da ja auch verschiedene Fälle
zB auch dss die Nocheigentümer erstens nicht ausziehen dnaach und alles zerstören bis
dass diese Interesse haben alles gut hinzubekommen und kaum Restschuld ( oder garkeine) zu haben.

Fragt sich, wie ist der Zustand des Hauses, darf man das anschauen, gibts aktuelle Gutachten ? Haben die 10 Kinder so dass man sie nicht rausgeklagt bekommt hinterher ?

Wäre Bauen keine Alternative, dann hast DU genau das was Du möchtest
und kein Überraschungsei...

LG dagmar

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Re: Oh, also nicht so leicht...

Antwort von ohno am 12.11.2017, 16:58 Uhr

Rausklagen muss man gar nicht. Wenn Du den Zuschlag bekommen hast, kannst Du direkt vom Gerichtsvollzieher räumen lassen, der Zuschlagsbeschluss ist der Vollstreckungstitel. Aber daran haben wir auch schon gedacht, ob dort nicht noch mutmaßlich Sachbeschädigung betrieben werden könnte im schlimmsten Fall.

Bauen ist keine Alternative für uns, Bauland gibt's hier kaum noch bzw wenn dann nur winzige Lücken... Und das Neubaugebiet hier ist bereits "zu, aber auch Haus an Haus, viel zu eng...

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Re: Oh, also nicht so leicht...

Antwort von IchiNiSan am 12.11.2017, 21:23 Uhr

Vorsicht: Rausklagen muß man den EIGENTÜMER nicht, den Mieter schon (der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht). Also erst einmal schlau machen, wer darin wohnt. Und ja, es soll schon vorgekommen sein, dass der Eigentümer an einen Verwandten vermietet, der dann wiederum an den Eigentümer untervermietet.....

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