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Geschrieben von Silvia3 am 22.05.2021, 9:57 Uhr

Nochmal Kündigung in der Probezeit

Der AG kann laut dem obigen Schreiben nur zum MONATSENDE kündigen. Er hätte somit spätestens am 17.5. kündigen müssen. Da sie die schriftliche Kündigung (und nur die ist relevant) erst danach erhalten hat, hat der AG diese Möglichkeit versäumt und muss zum nächsten Monatsende kündigen.
Da er innerhalb der Probezeit kündigt, kann er dies m. E. noch ohne Begründung tun und es entsteht daraus auch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Der Fall ist zumindest grenzwertig, und die TO sollte sich ggf. rechtlich beraten lassen. Das kann auch das Jobcenter. Grundsätzlich würde ich nicht in einem Job bleiben wollen, in dem man mich nicht will und mir bescheinigt, dass mir die Qualifikation dafür fehlt. Selbst wenn sie jetzt eine Weiterbeschäftigung durchsetzt, wird sie da nicht mehr glücklich werden. Der AG wird ständig Fehler suchen, um sie doch noch los zu werden. Bei der kurzen Beschäftigungsdauer ist auch nicht von einer nennenswerten Abfindung auszugehen.

Silvia

 
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