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Geschrieben von renate48 am 21.05.2021, 18:49 Uhr

Ich korrigiere

"Bitte lasse Dich vor Ort von jemandem beraten, der dann in einem Gespräch den Sachverhalt ordentlich klärt."

Das ist genau das, was ich von Anfang an gemacht hätte.

Wenn ich in meinem langen Arbeitsleben irgendwelche Probleme hatte, habe ich mich immer an unseren Vertrauensmann/Frau ( der/die auch gleichzeitig beider Gewerkschaft war ) gewendet weil man ja selbst nicht über alles Bescheid wissen kann.
Ich denke, daß man zunächst einmal Einspruch gegen die Kündigung erheben muß und zwar fristgerecht.
Eine Klage ist dann das letzte Mittel der Wahl.

 
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