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Geschrieben von Berlin! am 21.05.2021, 16:35 Uhr

Es wurde doch hilfsweise zum nächst möglichen Termin gekündigt

Das ist doch ausreichend.

Man muß das Ende der Probezeit nicht schriftlich bestätigen. Die Probezeit läuft einfach aus, das AV wird nochmal fortgesetzt. Einziger Unterschied ist, dass die Kündigungsfristen anders sind.

Die Kündigungsfristen ist so, wie sie ist, in Ordnung. Da muß nichts "umgewandelt" werden.

 
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