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Geschrieben von sun1024 am 22.05.2021, 10:21 Uhr

Nochmal Kündigung in der Probezeit

Ich denke auch,
- die schriftliche Kündigung erfolgt noch in der Probezeit
- sie ist aber zu spät dran, um das Arbeitsverhältnis noch zum 31.5. zu beenden, daher zum 30.6.

Also solltest du im Juni noch da arbeiten, und der Arbeitsagentur Bescheid geben, dass du erst ab Juli arbeitssuchend bist.

Darf ich fragen, warum du aktuell arbeitsunfähig (krank geschrieben) bist?

LG sun

 
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