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Geschrieben von Berlin! am 21.05.2021, 20:15 Uhr

Kein Einspruch

Ja, das Wort bezeichnet ja erst Mal denselben Vorgang: sagen, dass die Kündigungnicht okay ist.

Aber wie gesagt; Kündigungen kann man nicht zurücknehmen. Hier ist eine Klage mittel der Wahl. Kostet nichts und kann man zurücknehmen, problemlos.

 
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