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Geschrieben von Sille74 am 22.05.2021, 12:30 Uhr

§ 173 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX

*korinthenkack*

Alte Fassungen zu zitieren, kommt doch immer etwas blöd (kann aber leicht passieren, insbesondere im Sozialrecht ...) Und zur Ehrenrettung: der Inhalt ist der selbe

 
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