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Geschrieben von momworking am 21.05.2014, 20:31 Uhr

Nein.

Ganz einfach:
Kann man nicht.
Kurz vor den Sommerferien häufen sich seltsamerweise immer die Eheschließungen im Ausland.
Eine Beurlaubung kurz vor oder nach den Ferien wird laut Erlass nicht genehmigt.
Legal wird das also nicht funktionieren.
Und wenn du es drauf an kommen lässt, riskierst du ein Bußgeld. Ob der entsprechende Vorgang dazu in die Schülerakte kommt, weiß ich aber nicht zu 100%.
LG
Annette

 
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