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Geschrieben von Nichtneu1 am 20.05.2014, 21:11 Uhr

Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

wie seht ihr das:
Kind ist auf Klassenfahrt und in einer Gastfamilie. Vater steht neben dem Bett und Kind setzt sich darauf: es kracht ein.
Würdet ihr den Schaden ersetzen? Wie würdet ihr handeln?

 
14 Antworten:

Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Franke am 20.05.2014, 21:27 Uhr

Das Kind setzt sich auf ein Bett (auf dem noch niemand sitzt oder liegt) - und das Bett kracht ein?

Schaden ersetzen?

Keinen Schadensersatz verlangen, wenn das Kind glücklich alles heil überstanden hat, würde ich meinen.

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von DecafLofat am 20.05.2014, 21:42 Uhr

wie alt ist das kind? idR gibts doch ne gruppenhaftpflichtversicherung für solche schäden, mal den veranstalter fragen.

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Nichtneu1 am 20.05.2014, 21:50 Uhr

das Kind ist 11

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Ebba am 20.05.2014, 22:59 Uhr

Wird denn Schadenersatz verlangt? Ich käme nicht im Traum auf die Idee in so einem Fall Schadenersatz zu verlangen, vielmehr wäre ich froh, wenn dem Kind weiter nix passiert wäre und wäre etwas beschämt die die schlechte Qualität des Bettes.
Grundsätzlich ist, zumindest nach deutschen Recht, derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig zB in seinem Eigentum schädigt.
Wo soll denn hier die fahrlässige Handlung des Kindes liegen, wenn es nichts anderes tut, als sich auf das Bett zu setzen.

Anders sähe es vielleicht aus, wenn das Kind vorher wie ein wilder auf dem Bett herumgehopst wäre

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Nichtneu1 am 21.05.2014, 6:22 Uhr

Ja, sie wollen das Bett ersetzt haben. Laut beiden Kindern hat es sich so zugetragen (normal auf das Bett setzen).
Ich vermute, dass das Bett vorher kaputt war und dann notdürftig aufgestellt wurde und sie "einen Dummen" gesucht haben.
Ich warte jetzt mal auf die Mail von denen mit ihren Ansprüchen und werde dann meiner Versicherung den Fall so schildern. Von dort wird es dann sicher geprüft.

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Reni+Lena am 21.05.2014, 8:33 Uhr

naja..wie teuer soll das denn sein?
Ich denke ich würde das der Versicherung melden aber den Schaden auf jeden fall bezahlen wenn das Kind dort gut behandelt wurde und sich wohl gefühlt hat.
Es ist nicht einfach gute Gastfamilien zu finden und ich finde es toll von jeder Familie die sich zur verfügung stellt.
bekommen die denn bei euch eine Bezahlung?
Hast du den Eindruck, dass sie sich nur zur verfügung gestellt haben um Geld zu bekommen?
Wenn das ehrenamtlich ist und sich das Kind dort wohlfühlt würde ich zahlen.

Lg reni

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von DK-Ursel am 21.05.2014, 9:21 Uhr

Hej Reni!

Wie findet bei Euch dennso einAustausch statt?

bei unsnehmenwir dieKinder einer (ausländ.) Klasse auf und dafür reisen unsere Kinder eben irgendwann dorthin - bzw. umgekehrt.

Wofür soll man da Geld bekommen? Und wie soll man sich dafür melden oder gar gefunden werden?

Wenn der Schaden in einem normalen Rahmen entsteht, würde ich nichts ersetzen - was sagt eigentlich die Schule dazu????
Ein Bett muß ja wohl aushalten, daß 1-.2 Personen es "benutzen", sei es daß sie drin liegen oder eben drauf sitzen.

Im schlimmsten Fall würde ich es meiner Haftpflicht melden, sollen die sich mit dem Ausland rumschlagen, ich finde das ziemlich frech!

(Esseidenn, dieKinder haben mutwillig irgendwieamBett gesägt oderso!)

Gruß Ursel,DK

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Hej ursel

Antwort von Reni+Lena am 21.05.2014, 10:19 Uhr

bei uns gibt es mehrere Arten von "Schüleraustausch".
Die eine variante ist, dass im Gastland von der Schule Gastfamilien gesucht werden bei denen das Kind die 2,3 Wochen verbringt.
Das müssen nicht mal Familien sein, die selbst ein Kind an dieser Schule haben. Das läuft oft über Kulturvereine, oder ehemalige Lehrer etc stellen ihre Familie zur Verfügung. Das ganze kostet nichts..die Gastfamilie zahlt Essen und stellt eine kostenlose Unterkunft mit familienanschluß zur Verfügung.
So wird das z.B mit Spanien praktiziert. Die spanische Schule schickt aber keine Kinder nach Deutschland.
Mit Frankreich ist es ein richtiger Austausch. Da kommt dann das französische Kind in die entsprechende deutsche gastfamilie.
Mit England ist es ganz anders, da gibt es gastfamilien, die von der englischen Schule ausgesucht werden, und die bekommen Geld dafür dass sie ein Kind aufnehmen. Englische Kinder kommen nur selten nach Deutschland an unsere Schule und die werden hier ehrenamtlich aufgenommen.

Insofern..viele Möglichkeiten...

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Eileen am 21.05.2014, 10:47 Uhr

Kein Bett geht kaputt wenn man sich nur "einfach" draufsetzt. Tut mir leid aber irgendwie hört sich dies für mich nach "Abzocke" an, es sei denn die Kinder haben tatsächlich wild auf diesem Bett rumgehopst.
Ich würde die Lehrerin die Vorort ist kontaktieren - ich nehme an, daß ihr eine Handy-Nr. erhalten habt und den Vorfall schildern. Sie soll dies auch vorort klären da sie a) die Sprache spricht b) die Leute kennt. Ich würde mich auf ihr Urteil verlassen - was anderes bleibt Dir nicht übrig. So einfach geht kein Bett kaputt und man kann für "alt" nicht "neu" verlangen.

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Mehtab am 21.05.2014, 11:04 Uhr

Hallo,

nein, ich würde da nichts bezahlen, wenn es so war, wie du schreibst. Ein Kind mit 11 Jahren wiegt vielleicht 35 kg und da brach das Bett zusammen. Was war das für ein Bett? Nein, wieso sollst du da etwas bezahlen. Ich würde auch Kontakt zu der betreuenden Lehrkraft aufnehmen. Die kann dann sofort vor Ort die Situation klären. Du kannst dann vielleicht auch erfahren, wie die Gastfamilie das Ganze sieht.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Chrissie3 am 21.05.2014, 11:40 Uhr

Mal eine andere Sicht:
sagen denn auch die Gasteltern, dass es nur beim Draufsetzen passiert ist?
Ich will Deinem Sohn nichts unterstellen, aber meine Freundin und ich haben bei uns auch mal einen Tisch kaputt gemacht und dann gelogen, was das "wie" anbelangt. Und meine Mutter würde heute noch über mich sagen: "Meine Tochter würde bei so etwas immer die Wahrheit sagen".

Es kann ja nur so sein, dass das Bett entweder vorher schon kaputt war oder aber, dass die Kinder darauf herum gehoppst sind. Vielleicht bekommst Du das doch noch heraus.

Ansonsten finde ich auch, dass der richtige Weg über die Versicherung ist, aber ich fürchte, da wird nichts zu holen sein. Aber falls die ablehnen, kannst Du den Gasteltern das mitteilen ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.

Falls Du doch einen leisen Verdacht "gegen" Deinen Sohn hegst, versuche nochmal mit ihm zu reden und ihm auch sagen, dass er nicht geschimpft wird, falls es so war, aber er die Wahrheit sagen müsse, sonst wäre es unfair der Familie gegenüber.

Alles Gute und berichte mal, wie es ausging. Bin neugierig...
Chrissie

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Re: Hej Reni

Antwort von DK-Ursel am 21.05.2014, 12:34 Uhr

Danke für die Erluterungen.

Bei Klassenfahrt gehe ich eben von einem kurzbefristeten Austausch aus, Austasch heißt für mich eben auch, daß man die Kinder wechselt - sichern icht gleichzeitig, aber eben inabsehbaren Zeitabständen.

Aberwie auch immer:
Wer Kinder hat/aufnimmt, weiß, daß die tollsten Sachen passieren, ein kaputtes Bett gehört da zu den kleineren Übeln.
Und wenn das nicht mal wegen wilden Hopsens zusammenbricht, sondern nur, weil ein Kind drauf sitzt, dann ist wohl dasKind nicht schuldig...
Soviel muß ein Bett ja überal aushalten, sonst erfüllt es seinen Zweck, daß sich jemand reinlegt und mit seinem Gewicht also beschwert, ja in keinster Weise.

Ich würde die Forderung also freundlich abwehren, wenn die Leute wirklich hartnäckig (in meinen Augen frech) sind, dann wäre die Versicherung dran.

Irgendwie ist mir jedenfalls der Schaden nicht schlüssig - was ganz anderes wäre es eben, wenn die Kinder in irgendeiner mutwilligen Form etwas zerstört haben!

Gruß Ursel, DK

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Re: Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Antwort von Nichtneu1 am 21.05.2014, 20:21 Uhr

Die Gasteltern werden "bezahlt" für die Aufnahme des Kindes/der Kinder für 4 Nächte. Jede Woche sind andere Kinder da - auch ältere Jahrgänge.
Ich war vor Ort - ein Gespräch mit der Mutter wurde mir nicht ermöglicht. Es hieß lediglich, das Bett ist kaputt und sie wollen es ersetzt haben.
Da wir die Woche von morgens 7.30 bis abends 22 Uhr mit den Kindern unterwegs waren, wir abends noch Essen mussten, konnte ich mich nicht ausklinken und in den anderen Ort fahren, wo mein Kind war. Beide dort untergebrachten Kinder haben das gleiche ausgesagt.
In Kindergartentagen kam es mal zum Betthüpfen, aber die Erklärung, dass das Bett kaputt geht, reichte. Er machte das nicht mehr. Klar, könnten die 2 lügen, aber das glaube ich nicht. Der Andere ist eher eine Petze und "würgt" anderen Kindern einen rein, wenn er kann.

Ich warte erst mal ab, ob was kommt und werde meiner Versicherung dann meine Version schildern. Bilder oder die defekte Latte durfte mein Sohn nicht machen....

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@Nichtneu

Antwort von Eileen am 22.05.2014, 7:41 Uhr

Warum wurde Dir ein Gespräch mit der Mutter untersagt??? Gefällt mir ÜBERHAUPT nicht und kann es auch nicht nachvollziehen. Wieso durfte kein Bild gemacht werden? Ich glaube ich hätte mein Kind sofort dort abgeholt - gefällt mir nicht. In welchem Land findet der "Austausch" statt?

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