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Geschrieben von Butterflocke am 23.03.2014, 10:30 Uhr

nein, keine Mindestabstände.......

Zumindest habe ich gestern (es war schon späääääät - nach der Quelle muss ich nochmal suchen) mehrmals gelesen, dass es bei Leitungen dieser Art keine gesetzlichen Regelungen bezüglich eines Mindestabstands zur Wohnbebauung GIBT!
Es darf lediglich die Wohnbebauung nicht DIREKT überspannt werden (oh toll, danke).

Ich hoffe, ich habe die Sache falsch verstanden.
Ich denke aber nicht, denn erst vor Kurzem haben wir ein Haus besichtigt, von dem aus man mit Hilfe des Gartenzauns direkt auf so ein Monstrum hätte klettern können. Die Leitungen verliefen zwar "nur" parallel, aber das Teil stand sogut wie im Garten.

Ne........kein Mindestabstand....., leider.

 
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