Geschrieben von Frank NRW am 31.08.2005, 12:24 Uhr |
Nachtrag: Hab da grade angerufen!
"Das Recht auf Nachbesserung hat der Händler, aber er muss es selbst machen und kann sich nicht auf den Hersteller berufen."
Kann ein Händler - zumeist - gar nicht = würde die Gewährleistung im Drittverhältnis nämlich stören!
"er kann Dich nicht einfach warten lassen, nur weil der Hersteller zu lange braucht."
Wartezeit ist relativ und muss im Hinblick auf die Bedeuting der Ware gewertet werden!
- Hilfe!! Wie bekommen wir unser Geld zurück?? - Sylvie29 31.08.05, 11:42
- Nachtrag: Hab da grade angerufen! - Sylvie29 31.08.05, 11:52
- Schau in die AGBs. - Trini 31.08.05, 11:57
- Re: Schau in die AGBs. - Frank NRW 31.08.05, 12:00
- Re: Nachtrag: Hab da grade angerufen! - Martin 31.08.05, 12:11
- Re: Nachtrag: Hab da grade angerufen! - Frank NRW 31.08.05, 12:24
- Re: Ruf mal bei der Verbraucherzentrale an... - Jolina04 31.08.05, 12:24
- Schau in die AGBs. - Trini 31.08.05, 11:57
- Re: Hilfe!! Wie ... Neuigkeiten - Sylvie29 31.08.05, 18:48
- Gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht!!! - Trini 01.09.05, 9:20
- Nachtrag: Hab da grade angerufen! - Sylvie29 31.08.05, 11:52
Witzige kinder Anekdoten
An das RuB-Team wg Antrag *g* und @ll wg Umfrage
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Mal eine andere Frage: Was kostet ein Auto im Unterhalt?
1,5 Millionen Kinder auf Sozialhilfelevel
Du bist echt der knaller...
Hat zufällig gerade Jemand die Sendung: "Wahl 05" Deutschlandreise gesehen ARD 21.45h?
Wisst ihr was mich ankotzt??? dieses immernochbestehen in den Köpfen von OST und WEST Deutschland