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Geschrieben von Sylvie29 am 31.08.2005, 11:42 Uhr

Hilfe!! Wie bekommen wir unser Geld zurück??

Hallo,

ich benötige mal bitte die Hilfe von jemanden, der sich damit auskennt :-)

Wir haben vor einiger Zeit bei einem Online-Shop eine Freisprecheinrichtung gekauft. Nach über 4 Wochen kam sie dann endlich, Vorkasse war direkt nach der Bestellung von uns geleistet worden. Da wir froh waren, das Ding jetzt zu haben, war uns die Wartezeit dann doch egal.

Naja, jedenfalls funktionierte die Einrichtung in unseren beiden Autos nicht, da die Halterung für den Zigarettenanzünder wackelte, wir hatten also mal Empfang, und mal nicht.

Wir haben dann die Firma angeschrieben, dass wir das Produkt zurückschicken möchten, und wollten wissen, wie es mit der Erstattung der Portokosten ist. Dann kam eine Mail zurück, wir sollten das Paket PORTOFREI schicken.

Ich weiß nicht wie es euch geht, wir dachten jedenfalls, die Post übrigens auch, dass das UNFREI bedeutet. Nach einigen Tagen kam das Paket zurück mit einer Forderung der Post von 12 Euro :-(

Das haben wir dann erstmal bezahlt und das Paket nochmal für 6,30 Euro Portokosten weggeschickt.

Jetzt warten wir seit drei Wochen auf unser Geld. Auf Anfrage schrieb man uns heute:

+++++
Der von ihnen bestellte Artikel wurde zum Hersteller zur Überprüfung geschickt. Erst wenn dieser einen Defekt feststellt erhalten wir eine Gutschrift, die wir selbstverständlich gleich an sie weiterleiten werden.
+++++

Ist das so in Ordnung? Ich mein, ich habe doch eh ein Rückgaberecht. Egal ob das Ding kaputt ist oder nicht, oder?

Die können das Teil gern zum Hersteller schicken, nur möchten wir das Geld ja unabhängig davon, ob der nun damit einverstanden ist oder nicht.

Oder seh ich das falsch???

Bitte bitte helft mir und sagt mir, was ich da tun kann.

Wir fahren in zwei Tagen in den Urlaub ... und von dort können wir nix ausrichten und ich möchte nicht, dass wichtige Fristen verstreichen.

Vielen vielen Dank,

Sylvie

 
8 Antworten:

Nachtrag: Hab da grade angerufen!

Antwort von Sylvie29 am 31.08.2005, 11:52 Uhr

Hallo nochmal,

die Dame da am Telefon sagte mir, dass sie kein normales Rückgaberecht (so wie in anderen Versandhäusern Umtausch oder Erstattung bis 14 Tage nach Erhalt der Ware) haben! Die tauschen maximal um.

Geht das? Ist das so rechtlich in Ordnung?

Viele Grüße

Sylvie

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Schau in die AGBs.

Antwort von Trini am 31.08.2005, 11:57 Uhr

Die hast Du doch gelesen bzw. zumindest angeklickt.

Trini

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Re: Schau in die AGBs.

Antwort von Frank NRW am 31.08.2005, 12:00 Uhr

beachte bitte auch, dass dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht zusteht. In jedem Fall aber - wie Trini schon sagt - AGB's beachten!

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Re: Nachtrag: Hab da grade angerufen!

Antwort von Martin am 31.08.2005, 12:11 Uhr

Hallo,

Du sagst, es war ein Online-Shop? Dann hast Du ein Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung. Wenn sie es verweigern oder Dich nicht darauf hinweisen, hast Du sogar 4 Monate Rückgaberecht.

Das Recht auf Nachbesserung hat der Händler, aber er muss es selbst machen und kann sich nicht auf den Hersteller berufen.

(In der Praxis macht das natürlich der hersteller, aber wenn der zu lange braucht, muss der Händler Ersatz leisten, er kann Dich nicht einfach warten lassen, nur weil der Hersteller zu lange braucht.)

Wo hast Du bestellt?

Grüße, Martin

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Re: Nachtrag: Hab da grade angerufen!

Antwort von Frank NRW am 31.08.2005, 12:24 Uhr

"Das Recht auf Nachbesserung hat der Händler, aber er muss es selbst machen und kann sich nicht auf den Hersteller berufen."

Kann ein Händler - zumeist - gar nicht = würde die Gewährleistung im Drittverhältnis nämlich stören!

"er kann Dich nicht einfach warten lassen, nur weil der Hersteller zu lange braucht."

Wartezeit ist relativ und muss im Hinblick auf die Bedeuting der Ware gewertet werden!

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Re: Ruf mal bei der Verbraucherzentrale an...

Antwort von Jolina04 am 31.08.2005, 12:24 Uhr

...die kennen sich mit sowas aus!

LG

DAniela

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Re: Hilfe!! Wie ... Neuigkeiten

Antwort von Sylvie29 am 31.08.2005, 18:48 Uhr

Hallo an alle, die geantwortet haben!

also die AGBs sind wirklich sehr komisch (mein Mann hatte bestellt, aber ich hab jetzt den Ärger *g*).

Laut AGBs haben wir wirklich kein Rückgaberecht, ABER darf eine Firma das gesetzliche Rückgaberecht denn einfach per AGB aushebeln?

Gerade haben sie mir auch geschrieben, dass dies eine Sonderbestellung war, und da gibt es eh kein Rückgaberecht.

Ach alles Mist, ich schätze, das Geld können wir uns abschminken. Bzw. wir bekommen zwar den Rechnungsbetrag, haben aber über 18 Euro Portokosten, die uns keiner erstattet.

Naja, vielleicht gekommen wir wider Erwarten ein Gerät, dass dann auch funktioniert.

Viele Grüße

Sylvie

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Gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht!!!

Antwort von Trini am 01.09.2005, 9:20 Uhr

Das ist IMMER ein entgegenkommen des Händlers (z.B. bei H & M oder bei den meisten Versandhäusern).

Du kannst ja auch nicht zu ALDI gehen und die Milch zurückbringen, weil Du Dir überlegt hast, lieber Cola zu trinken.

Allerdings hast Du eine Gesetzliche GARNTIE /GEWÄHRLEISTUNG von zwei Jahren. In dieser Zeit muß Dir das Gerät repariert werden (bis zu dreimal), erst dann steht Dir ein Neugerät zu - oder Kaufpreiserstattung (wenn das z.B. nicht mehr lieferbar ist).

Trini

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