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Geschrieben von Martin am 31.08.2005, 12:11 Uhr

Nachtrag: Hab da grade angerufen!

Hallo,

Du sagst, es war ein Online-Shop? Dann hast Du ein Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung. Wenn sie es verweigern oder Dich nicht darauf hinweisen, hast Du sogar 4 Monate Rückgaberecht.

Das Recht auf Nachbesserung hat der Händler, aber er muss es selbst machen und kann sich nicht auf den Hersteller berufen.

(In der Praxis macht das natürlich der hersteller, aber wenn der zu lange braucht, muss der Händler Ersatz leisten, er kann Dich nicht einfach warten lassen, nur weil der Hersteller zu lange braucht.)

Wo hast Du bestellt?

Grüße, Martin

 
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