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Geschrieben von Hase67 am 22.09.2020, 13:22 Uhr

Laptops für Lehrer*innen

Das ist doch ein Paradebeispiel dafür, wie auf bürokratischem Weg sinnvolle Anliegen an ganz banalen Hürden scheitern. Wer ist denn jetzt da in der Pflicht? Der Inhaber des Lehrstuhls oder dessen wissenschaftliche Räte, die die Anträge ausfüllen? Oder nicht vielleicht auch die Behörde (das BMBF oder wer auch immer)? Müssen die z. B. jederzeit auf dem neuesten Stand sein, welcher Wortlaut zulässig ist und welcher nicht? Auch wenn das ein Antrag ist, der vielleicht einmal in zehn Jahren gestellt wird? Wieso wird, wenn so ein Antrag abschlägig beschieden wird, nicht kommuniziert, dass es an einem Formfehler (und zwar, welchem) scheitert? Da wundert es mich kein bisschen, wenn man sich im Behördenkontakt manchmal vorkommt wie in Schilda.

 
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