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Geschrieben von wassermann63 am 06.12.2011, 12:45 Uhr

Kennt sich jemand mit Gewerbeanmeldungen aus?

Ist dein Mann als Musiker angestellt? Dann könntest du euch (also dich und dein Kind) über ihn familien-krankenversichern lassen. Ist er Berufsmusiker, sieht es anders aus - da kenne ich mich allerdings nicht aus (also ob die Künstlersozialkassenbeiträge auch eine Familienversicherung ermöglichen). Diese Frage zu klären wäre vielleicht auch recht produktiv :-)

Ansonsten käme für dich das "Kleingewerbe" in Frage, denke ich mal. WEnn du unter 17.500 € Umsatz pro Jahr bleibst, musst bzw. darfst du keine Mehrwertsteuer auf deinen Honorarrechnungen ansetzen, kannst selbige aber auch nicht in Form der Vorsteuer (also die Mehrwertsteuer, die du auf berufliches MAterial z.B. zahlst) absetzen. Ansonsten von der Buchhaltung her einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Man kann von der Kleingewerberegelung jederzeit auf die reguläre Regelung umsteigen, wenn sich zeigt, dass die Umsätze dauerhaft 17.500 pro Jahr übersteigen. Umgekehrt ist es allerdings schwer. Man kann also nicht von Jahr zu Jahr von der einen zur anderen Regelung springen, weil ggf. die Umsätze nicht konstant sind, sondern muss dann schon mehrere Jährchen bei ein und derselben Regelung bleiben.

Lg
JAcky

 
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