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von dhana  am 04.12.2011, 9:21 Uhr

Kennt sich jemand mit Gewerbeanmeldungen aus?

Hallo,

soweit ich weiß, musst du bei beiden Gewerben zusammen unter der Einkommensgrenze von 17.500 Euro bleiben, damit das als Kleingewerbe gilt und nicht unter die Ausweisungspflicht der Mehrwertsteuer fällt.

Mit der Gewerbesteuer oder so hat das nichts zu tun, die fällt immer an wenn Gewinn erziehlt wird.

Aber wenn du mehrere Gewerbe nebeneinander führen willst, würde ich mir wirklich einen fitten Steuerberater zulegen.

LG Dhana

 
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