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Geschrieben von lastunicorn am 30.01.2014, 16:20 Uhr

Ist das lebenslange Wohnrecht eingetragen?

Wenn ja, macht die Oma zuletzt doch noch, denn die Wohnung wäre eigentlich nur mit ihr zusammen zu verkaufen. Entweder sie verzichtet auf das lebenslange Wohnrecht gegen Rückzahlung ihrer Einlage nebst Zinsen (sie hat sich ja das Wohnrecht erkauft und auch, wenn es nicht schriftlich vorliegt, gilt dieser Vertrag) oder Tochter und Schwiegersohn finden Deppen, welche die Bude mit Oma kaufen.

Möglicherweise gilt das lebenslange Wohnrecht auch ohne Eintragung, wenn es einen schriftlichen Beleg oder auch genügend Zeugen für diesen Vertrag gibt.

 
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